Transaktionsmonitoring im Fokus der Prüfer: Anforderungen an Finanzinstitute und Prüfungen

Transaktionsmonitoring im Fokus der Prüfer: Anforderungen an Finanzinstitute und Prüfungen
 

Steigende Anforderungen an das Transaktionsmonitoring

Transaktionsmonitoring-Systeme sind ein wesentliches Instrument zur Erkennung von Sachverhalten, die auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere strafbare Handlungen hindeuten können. Die Beurteilung auffälliger Vorgänge erfolgt dabei auf Grundlage öffentlich sowie institutsintern verfügbarer Erkenntnisse über typische Methoden und im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen.

Nach den Seminarunterlagen sind die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die Erwartungshaltung der BaFin an die Ausgestaltung des Transaktionsmonitorings und die Sicherstellung seiner Funktionsfähigkeit in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Damit verbunden ist eine zunehmende Bedeutung der Frage, ob Prozesse, Modelle, Systeme und Kontrollen gegenüber Prüfern nachvollziehbar dargestellt werden können.

Unterschiedliche Prüfungsanlässe erfordern eine belastbare Dokumentation

Die Prüfung des Transaktionsmonitorings kann aus unterschiedlichen Anlässen erfolgen. Neben der Jahresabschlussprüfung nach § 27 PrüfbV können Schwerpunktprüfungen nach § 30 KWG und Sonderprüfungen nach § 44 KWG relevant werden. Hinzu kommen Qualitätskontrollen im Sinne der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin für Kreditinstitute.

Eine weitere fachliche Entwicklung ist die seit dem 1. Januar 2025 verbindliche Anwendung des IDW PS 527 zur aufsichtsrechtlichen Geldwäscheprüfung. Im Zusammenhang mit Prüfungen gewinnen damit auch die in der Geldwäscheprävention eingesetzten IT-Anwendungen an Bedeutung.

Für Finanzinstitute stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob ihr Transaktionsmonitoring fachlich funktionsfähig ist. Ebenso relevant ist, ob die Ausgestaltung und Funktionsweise gegenüber Prüfern anhand geeigneter Dokumente, Nachweise, Auswertungen und Analysen nachvollziehbar belegt werden kann.

Seminar behandelt Prüfungsansätze und Prüfungsergebnisse

Das Praxis-Seminar ordnet die regulatorischen und prüferischen Anforderungen ein und betrachtet verschiedene Prüfungsanlässe. Behandelt werden unter anderem:

– gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben für das Transaktionsmonitoring,
– rechtliche Grundlagen sowie Anlässe für Prüfungen und externe Qualitätskontrollen,
– Anforderungen an die Dokumentation von Prozessen, Modellen und Systemen,
– Bereitstellung und Aufbereitung von Prüfungsunterlagen, Nachweisen, Auswertungen und Analysen,
– Prüfungsansätze bei Jahresabschluss-, Schwerpunkt- und Sonderprüfungen,
– Neuerungen im Zusammenhang mit IDW PS 527,
– Kriterien für die Bewertung von Prüfungsergebnissen sowie Ergebnistypen und daraus resultierende Handlungserfordernisse.

Damit verbindet das Seminar die Anforderungen an die operative Ausgestaltung von Monitoring-Systemen mit der Perspektive der Geldwäscheprüfung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der laufenden Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Transaktionsmonitorings und der Vorbereitung von Organisation und Prozessen auf Prüfungen.

Relevanz für Fach- und Führungskräfte in Finanzinstituten

Das Thema betrifft insbesondere Fach- und Führungskräfte in Finanzinstituten, die mit Geldwäscheprävention, Transaktionsmonitoring, Compliance, internen Kontroll- und Prüfungsprozessen oder der Bereitstellung prüfungsrelevanter Unterlagen befasst sind. Für diese Funktionen ist die Kenntnis der unterschiedlichen Prüfungsanlässe und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine wichtige Voraussetzung, um die Funktionsfähigkeit des Transaktionsmonitorings fortlaufend beurteilen und Prüfungen organisatorisch vorbereiten zu können.

Referent des Seminars ist Dr. Stephan A. Vitzthum, Partner Assurance Financial Services bei der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München. Seine fachliche Tätigkeit ist damit im Bereich Assurance Financial Services angesiedelt.

Das Online-Seminar „Transaktionsmonitoring im Fokus der Prüfer“ findet am 13. November 2026 von 9:30 bis 14:00 Uhr statt.