Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Wir schützen Verbraucher:innen besser vor Überschuldung

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Wir schützen Verbraucher:innen besser vor Überschuldung
 

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Damit werden unter anderem die Regeln für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft und erstmals „Buy now, pay later“-Modelle reguliert, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Deutlich verbessert wird der Datenschutz bei der Erstellung von Bonitätsscores. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung außerdem dazu auf, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Von Wirtschaftsauskunfteien erstellte Bonitätsscores haben große Auswirkungen auf das Leben von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Von ihnen hängt zum Beispiel ab, ob man einen Handy- oder Stromvertrag abschließen kann oder nicht. Um Diskriminierung zu verhindern, dürfen künftig keine Adressdaten oder Informationen wie Alter, Geschlecht und Religion mehr in die Erstellung eines Scores einfließen. Auch Daten aus sozialen Netzwerken sind tabu. Das ist ein großer Fortschritt für den Datenschutz.!“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„In Deutschland sind mehr als fünfeinhalb Millionen Menschen überschuldet. Die Ursachen sind vielfältig. Laxe Kreditvergabe und Bezahlmodelle wie „Buy now, pay later“, die zum Einkaufen auf Pump geradezu einladen, gehören dazu. Deshalb regulieren wir nun auch Kleinkredite und verschärfen die Vorgaben für die verpflichtend vor Vertragsschluss durchzuführende Kreditwürdigkeitsprüfung. Verbraucherinnen und Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten müssen künftig frühzeitig an Schuldnerberatungsstellen verwiesen werden, wo sie Hilfe bekommen. Eine weitere Neuerung: Kündigt eine Bank einen Dispokredit, muss sie dessen Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten ermöglichen. Außerdem müssen Darlehensgeber in Zukunft Nachsicht walten lassen und zum Beispiel eine Laufzeitverlängerung anbieten, bevor sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Das sind wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir zudem dafür gesorgt, dass die erst vor wenigen Jahren eingeführte Wartefrist vor dem möglichen Abschluss einer Restschuldversicherung erhalten bleibt, damit man in Ruhe entscheiden kann, ob man ein solches Produkt haben möchte oder nicht. Aus Wirtschaftskreisen kam immenser Druck, die Wartefrist abzuschaffen. Dem haben wir uns im Sinne eines starken Verbraucherschutzes entschlossen entgegengestellt.“

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