Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK 
Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 
Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament 
im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs 
die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert 
das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die
Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK 
Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten 
AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG 
im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes 
Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, 
die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre.
   Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen 
medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine 
Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das 
Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über 
einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken. 
Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem 
hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das
Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen 
Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend 
realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat, 
Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann 
kassieren.“
   Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum 
vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist 
selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden
dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln.
   Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte 
Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens 
aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche 
Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“ 
eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über 
eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch 
rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“, 
kündigt Hermann an.
Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
0711/2593-229
presse@bw.aok.de
