Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK
Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom
Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament
im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs
die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert
das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die
Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK
Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten
AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG
im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes
Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben,
die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre.
Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen
medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine
Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das
Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über
einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken.
Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem
hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das
Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen
Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend
realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat,
Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann
kassieren.“
Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist
selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden
dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln.
Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte
Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens
aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche
Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“
eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über
eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch
rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“,
kündigt Hermann an.
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