Dem Arbeitsgericht Aachen lag ein weiterer Fall einer kuriosen Arbeitgeberkündigung zur Entscheidung vor. Der 24jährige Kläger (in den Medien als Mark L. bezeichnet), vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer LLP www.grprainer.com , war als Rechtsanwaltsfachangestellter bei einem Rechtsanwalt in Düren beschäftigt. Dort wurde ihm gekündigt weil er am Arbeitsplatz seinen elektrischen Rasierapparat mit Strom im Gegenwert von 2 Cent auflud. Die Kündigung
GBC AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
18.10.2010 12:15
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Montag, 18.10.2010, 14.00 Uhr
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