Auer Witte Thiel informiert: Gerät Mieter in Zahlungsverzug, funktioniert auch ordentliche Kündigung

Auer Witte Thiel informiert: Gerät Mieter in Zahlungsverzug, funktioniert auch ordentliche Kündigung

München – Juli 2013: Weder § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB noch § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB sind auf eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug anwendbar. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil klar. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert über die Hintergründe des Richterentscheids und erklärt, was das Urteil für Vermieter bedeutet.

Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-Kontrolle

Zuletzt haben wir gemeldet, dass fehlerhafte bzw. ganz fehlende Datenschutzhinweise auf der Website nach einem neuen Urteil aus Hamburg kostenpflichtig abgemahnt werden können (hier geht?s zu dem Artikel).
Jetzt kommt uns ein Urteil aus Berlin zur Kenntnis, nach dem die Datenschutzhinweise zusätzlich der strengen Inhaltskontrolle des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen. Das soll jedenfalls dann so sein, wenn die Hinweise für einen durchschni

BKI – Die Erfolgsgeschichte geht weiter

Sehr zufrieden mit der wirtschaftlichen Situation des Baukosteninformationszentrums zeigte sich der Vorsitzende des BKI-Beirats Hans-Ulrich Ruf auf der Gesellschafter-versammlung in München. "Erstmals wurde im vergangenen Jahr die Umsatzmarke von drei Millionen Euro überschritten und damit der Vorjahreswert (2,7 Mio.) um 11,3% übertroffen", stellte er in seinem Jahresbericht fest. Im laufenden Geschäftsjahr werde dieser erfolgreiche Kurs einer kontinuierlichen Entw

Factoring für Druckereien

Factoring für Druckereien

Wolf Factoring aus Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart kennt den Bedarf von Dienstleistern unterschiedlicher Branchen seitüber 17 Jahren. So sorgt der Factoring-Dienstleister mit seinen Factoring-Services für die Umsatzfinanzierung und Liquiditätssicherung zum Beispiel für Druckereien.