Geldwäscheprävention für Versicherer: Seminar zu Risikomanagement und EU-Geldwäsche-Verordnung

Geldwäscheprävention für Versicherer: Seminar zu Risikomanagement und EU-Geldwäsche-Verordnung
 

Geldwäscheprävention weist versicherungsspezifische Besonderheiten auf

Versicherer und Vermittler müssen zunächst beurteilen, in welchen Fällen eine produktbezogene Verpflichtetenstellung besteht. Für die Praxis ist außerdem entscheidend, Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu erkennen, voneinander abzugrenzen und angemessen zu bewerten.

Zu den zentralen Pflichten der Geldwäscheprävention gehören das Risikomanagement und die Kundensorgfaltspflichten ebenso wie Überwachung, Auffälligkeitsprüfung und Meldewesen. Hinzu kommen organisatorische Fragen: Dazu zählen die Rolle und Zuständigkeit des Geldwäschebeauftragten, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten sowie Outsourcing und gruppenweite Präventionsstrukturen.

Risikomanagement und Aufsicht im Fokus

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Geldwäsche-Risikoanalyse für Versicherer. Sie muss die spezifischen Risiken des jeweiligen Versicherungsumfelds berücksichtigen und bildet eine wesentliche Grundlage für interne Sicherungsmaßnahmen. Gleichzeitig spielen die Erwartungen von Aufsicht und Abschlussprüfern eine wichtige Rolle.

Das Seminar behandelt deshalb nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch die praktische Einordnung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie Versicherungsunternehmen ihre Geldwäscheprävention risikoorientiert organisieren und die einzelnen Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens abgrenzen können.

EU-Geldwäsche-Verordnung verändert den regulatorischen Rahmen

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung kommen weitere Veränderungen auf die Geldwäscheprävention für Versicherer zu. Das Seminar greift zentrale Neuerungen im Risikomanagement auf und thematisiert auch die künftig stärker datenbasierte Aufsicht. Damit verbindet sich für betroffene Unternehmen die Aufgabe, bestehende Herangehensweisen und Prozesse auf Anpassungsbedarf zu prüfen.

Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

– Definition, Phasen und Methoden der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung
– produktbezogene Verpflichtetenstellung von Versicherern und Vermittlern
– Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten, Überwachung und Meldewesen
– Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
– Rolle des Geldwäschebeauftragten und Zusammenarbeit mit weiteren Organisationseinheiten
– Outsourcing und gruppenweite Geldwäscheprävention
– Rolle der BaFin und weiterer Aufsichtsbehörden
– Neuerungen durch die EU-Geldwäsche-Verordnung und daraus resultierender Handlungsbedarf

Fachliche Einordnung für Compliance und Versicherungsunternehmen

Das Thema richtet sich insbesondere an Personen, die in Versicherungsunternehmen mit Geldwäscheprävention, Compliance, Risikomanagement oder aufsichtsrechtlichen Fragestellungen befasst sind. Relevant ist es außerdem für Geldwäschebeauftragte und deren Mitarbeitende sowie für Fach- und Führungskräfte, die an der Umsetzung geldwäscherechtlicher Pflichten oder an entsprechenden Kontroll- und Organisationsprozessen beteiligt sind.

Referierende sind Dr. Lena Leffer und Dr. Paul Schultess. Leffer ist bei der R+V Lebensversicherung AG in den Bereichen Recht, Geldwäscheprävention und Compliance tätig und verfügt über fachliche Expertise an der Schnittstelle von Geldwäschebekämpfung sowie KI- und IT-Recht. Schultess ist Rechtsanwalt und externer Geldwäschebeauftragter mit Schwerpunkt auf Compliance und Aufsichtsrecht sowie Lehrbeauftragter am Frankfurter Institut für Versicherungsrecht. Beide verbinden regulatorische Fragestellungen mit praktischer Erfahrung im Finanz- beziehungsweise Versicherungssektor.

Online-Seminar am 23. November 2026

Das Intensiv-Seminar „Praxiswissen Geldwäsche für Versicherer“ findet am Montag, 23. November 2026, von 9:30 bis 13:30 Uhr als Online-Veranstaltung statt. Inhaltliches Ziel ist ein fundiertes Grundverständnis der gesetzlichen Anforderungen, der versicherungsspezifischen Besonderheiten und der aufsichtsrechtlichen Erwartungen sowie ihrer risikoorientierten Umsetzung in der Praxis.