Am Mittwoch, 12. September 2012, hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass der Euro-Rettungsschirm ESM in Kraft treten kann,
der Hilfen für verschuldete Euro-Länder zur Verfügung stellen soll.
Allerdings muss sichergestellt werden, dass der deutsche Anteil von
190 Milliarden Euro nicht überschritten wird, es sei denn, das
Parlament stimmt dem ausdrücklich zu.
Dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat, finden 48
Prozent richtig, 39 Prozen
Der Deutsche Aktienindex schoss am Mittwoch schon
in die Höhe, die Umfragewerte Angela Merkels werden folgen. Ihr
Euro-Rettungskurs hat die höchstrichterlichen Weihen bekommen. Die
Kritiker in- und außerhalb der Koalition können den Kern ihrer
Argumentation, dass Deutschland durch die Euro-Rettung indirekt seine
Souveränität aufgebe und sich in eine Schuldenunion begebe, nicht
mehr aufrechterhalten. Jedenfalls nicht unter Berufung auf das
höchste deutsch
Den Klägern sei Dank, den Verfassungsrichtern
großer Dank. Denn auch wenn Deutschlands höchstes Gericht die Klagen
abgewiesen hat, sorgt der Urteilsspruch für Klarheit und Beruhigung:
In der Politik, in der Euro-Zone und auf den Finanzmärkten. Der
Euro-Rettungsschirm ist mit dem Grundgesetz und damit mit den
parlamentarischen Grundsätzen vereinbar. Aber er hat auch Grenzen.
Die schreiben die Richter in aller Deutlichkeit vor und entkräften
damit die in
Deutschland kann es dauerhaft nur gut gehen, wenn in
Europa auch künftig mit dem Euro bezahlt wird. Wer etwas anderes
behauptet und meint, uns ginge es mit der guten alten Mark besser,
dem ist nicht zu helfen. Und deshalb gibt es zur Rettung des Euro
keine Alternative. Und deshalb bleibt auch nichts anderes übrig, als
Griechenland, Portugal, Spanien und vielleicht auch Italien zu
helfen, sich derer zu erwehren, die auf ihren Untergang wetten.
Gestern haben Deutschlands oberste Ri
Ein festes "Ja", ein entschiedenes "aber nur wenn":
Rettungsschirm und Fiskalunion sind mit dem Grundgesetz vereinbar –
wenn völkerrechtlich verbindlich sichergestellt ist, dass das
jeweilige Haftungsrisiko vom Parlament gebilligt wird. Mit dieser
Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung
Deutschlands am europäischen Stabilitätsmechanismus für zulässig
erklärt und gleichzeitig weitere Pflöcke für die parlamentar
Bonn/Karlsruhe, 12. September 2012 – Kläger Peter
Gauweiler (CSU) im Sender PHOENIX zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM: "Das
Verfassungsgericht hat zum ersten Mal in seiner Geschichte dem
Bundespräsidenten Vorgaben gemacht, unter welchen Voraussetzungen er
überhaupt einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnen darf."
Nach dem Karlsruher Urteil zum ESM-Fonds hat der
niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) dazu
aufgerufen, die Euro-Zone zu verteidigen. "Grundsätzlich sollten wir
ein Interesse daran haben, dass die Europäer beieinander bleiben und
dass unsere Währung nicht zerfällt", sagte er der WAZ-Mediengruppe
(Donnerstagausgaben). Persönlich empfehle er allen Kollegen, sich an
Gedankenspielen über einen Auszug Griechenlands aus dem Eu
Zum heute Vormittag verkündeten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm sendet das ZDF am
Abend, Mittwoch, 12. September 2012, 19.20 Uhr, ein "ZDF spezial".
Elmar Theveßen erklärt Hintergründe und spricht unter anderem mit
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem hessischen Europa- und
Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
Bonn/Berlin, 12. September 2012 – Klaus-Peter
Willsch (CDU) hat sich im PHOENIX-Interview enttäuscht, aber nicht
überrascht vom Karlsruher Urteil zum ESM gezeigt. "Ich habe mir
natürlich mehr erwünscht. Gewichtig ist, dass diese Obergrenze von
190 Milliarden jetzt auch wirklich dem Ausland, den Partnern
gegenüber, in der Ratifizierung hinterlegt wird", so der
ESM-Kritiker.
Zudem betonte er die Bedeutung der haushaltspolitischen
Kompetenzen nationaler
Einmal mehr blamiert sich die Politik als
Erfüllungsgehilfe der Autoindus-trie – Porsche Akustik-Chef als
Verfasser des aktuellen –Kompromissvorschlags– enttarnt – Auch
Bundesregierung kämpft in Brüssel für Porsche und eine Anhebung der
Lärmgrenzwerte – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von
EU-Parlamentspräsident Schulz Aufklärung
Ein so genannter Kompromissvorschlag zur geplanten
Verkehrslärmverordnung der EU-Kommission wurde o