RA-Horrion: Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat können gefährlich sein – Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.

Regelungen im Mustervertrag bei Gebrauchtwagenkauf unter Privaten sind dann nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff BGB prüfbar, wenn beide Vertragsparteien ihre Vorschläge über die Verwendung eines Textes einbringen konnten. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.