Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Bankgebühren:

Mit Argusaugen verfolgen Verbraucher derzeit, ob
auch ihre Bank oder Sparkasse die Gebühren für Überweisungen oder
Kreditkarten verteuert. Der Ärger der Kunden zeigt vor allem eins: Um
das Vertrauen zwischen Verbrauchern und Geldhäusern ist es nicht gut
bestellt. Nicht bei allen Instituten kommen Gebührenerhöhungen so
transparent daher wie jetzt bei der Postbank. Aus gutem Grund. Um den
Bankkunden, der ein Girokonto sucht, wird hart gerungen. Da machen
sich

Sonntag aktuell: Kommentar zur Ukraine-Krise

Auch Wladimir Putin muss mit dem Risiko eines
andauernden Krieges kalkulieren: Möglich sind neue
Wirtschaftssanktionen oder – schlimmer noch – eine weitere
militärische Eskalation. Waffenlieferungen, etwa aus den USA oder
Polen, würden in dem Konflikt nur ein neues gefährliches Kapitel
aufschlagen. Merkel will dabei helfen, dass die Konfliktparteien zu
den Grundsätzen ihrer Minsker Übereinkunft zurückkehren. Wenn es
Moskau ernst meint, könnte K

Badische Neueste Nachrichten: Mit eisernem Besen – Kommentar Mario Beltschak

Kaeser, der mit dem Versprechen angetreten war,
nach turbulenten Zeiten Ruhe in den Konzern zu bringen, begeht
Wortbruch. Zwei gravierende Einschnitte binnen kürzester Zeit beim
Personal bringen vor allem eines: Verunsicherung. Zudem beging der
Vorstandschef diesmal den gleichen Fehler wie 2013: Er ließ die
Mitarbeiter bezüglich seiner Pläne zu lange im Dunkeln. Das stößt auf
großes Unverständnis in den Werken und dürfte die ohnehin schon
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Änderungen in Breuninger Unternehmensleitung (FOTO)

Änderungen in Breuninger Unternehmensleitung (FOTO)

– Daniel Ohr verlässt Unternehmen
– Dr. Bernd Schade neu berufen

Zum 31.01.2015 hat sich die Unternehmensleitung des Stuttgarter
Fashion- und Lifestyle-Unternehmens verändert. Dr. Bernd Schade wurde
für den Bereich Real Estate in die Unternehmensleitung von Breuninger
berufen. Damit wird der hohen Bedeutung des Immobilienbereichs bei
der Unternehmensentwicklung Rechnung getragen. Das Unternehmen
verlassen wird Daniel Ohr, bisher verantwortlich für den Bereich

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Papst Franziskus

Franziskus hat kürzlich einen Kinnhaken als
natürliche Reaktion auf die Beleidigung der eigenen Mutter
beziehungsweise der eigenen Religion gerechtfertigt und wenig
Widerspruch geerntet. Er hat auch kinderreiche Katholiken mit
vermehrungsfreudigen Kaninchen verglichen und kaum Protest ausgelöst.
Doch schon ob dieser rustikalen Bemerkungen lässt sich fragen, ob der
oberste Repräsentant von mehr als einer Milliarde Katholiken nicht
seine Worte besser wägen sollte

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Flüchtlinge/Ausbildung

Seltsam, dass die Fragen der Zuwanderung in
Deutschland immer von der Wirtschaft angestoßen werden müssen. Sie
treibt die Politik zum Handeln. Drei Ministerpräsidenten – von der
SPD, der CDU und den Grünen – haben sich die Forderungen aus
Industrie, Handel und Handwerk zu eigen gemacht und schlagen ein
Bleiberecht für junge Flüchtlinge vor, wenn die eine Ausbildung
begonnen haben – eine vernünftige, pragmatische Idee.

Denn auf der einen Seite "h

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Ukraine/Merkel/Hollande/Putin

Wie immer ein Kompromiss im Detail auch aussehen
mag, er wird für Petro Poroschenko schmerzhafter sein als für
Wladimir Putin. Der ukrainische Präsident steht unter größerem Druck.
Im gesamten Land mehren sich Anschläge und in den Kiewer Ministerien
werden immer wieder Verräter enttarnt. Kiew braucht Ruhe im Osten.
Dass der Donbass unter diesen Umständen in naher Zukunft wieder zu
einem ganz normalen Bestandteil der Ukraine werden könnte, ist im

Ausfall des Künstlers ist Risiko des Veranstalters

Bei einer Aufführung der ?Alpensinfonie? ist am 29.01.2015 in Luzern (Schweiz) der Dirigent Israel Yinon offenbar ohne Fremdverschulden zusammengebrochen und verstorben. Die bei solchen tragischen Vorfällen immer auch einhergehenden Rechtsfragen wollen wir hier beispielhaft anschauen:
1.) Vertragsbeziehung Veranstalter ? Besucher
Die Besucher haben einen vertraglichen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Kann der Veranstalter diese Veranstaltung nicht leis