6.000 beschädigte Akten sind jetzt fit für die Langzeitarchivierung

Behrens&Schuleit schloss außergewöhnliches Digitalisierungsprojekt erfolgreich ab / Informationen nach Brand gesichert
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Düsseldorf, 23. September 2011*****Thomas Grandt ist als Vorstandsvorsitzender mit sofortiger Wirkung aus der bAV-STIFTUNG ausgeschieden. Neuer Vorstandsvor-sitzender ist Sascha Wiesmann, der als Geschäftsführer der Deutschen Renten Treuhand GmbH über langjährige Erfahrung bei der Gründung von Stiftungen verfügt.
"Immer mehr Unternehmer interessieren sich für die immensen Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten, die eine UKS als unternehmenseige
Deutscher IT-Security-Hersteller präsentiert passgenaue Mittelstandslösungen
Aktionsbündnis Kinderrechte zur heutigen Debatte im Bundestag über Kinderrechte
Studieninstitut für Kommunikation sucht die besten Talente der Branche
Köln, 23.09.2011 – Die Agentur people interactive hat den Pitch um www.transparo.de gegen vier weitere Agenturen für sich entschieden und das Verbraucherportal erfolgreich ins Netz gestellt. Zum Pitch eingeladen hatte die Aspect Online AG, die mit aspect-online.de bereits eines der erfolgreichsten deutschen Vergleichsportale betreibt. Ziel der neuen Plattform ist es, Versicherungs-, Finanz- und Energiedienstleistungen schnell miteinander zu vergleichen und dabei neben günstigen Pr
GFOS unterstützt MGB auf dem Weg zu einer besseren schulischen Bildung
Das BAG hat mit Urteil vom 09.08.2011 einen Fall entschieden, in dem der Kläger, ein Arbeitnehmer, feststellen lassen wollte, dass ihm gegen die Beklagte, seine Arbeitgeberin, ein in den Jahren 2005-2007 entstandener Urlaubsanspruch auf 90 Arbeitstage Urlaub zusteht.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber – bisher weitgehend unbemerkt – das sog. Verzögerungsgeld eingeführt. Es beträgt mindestens 2.500 EUR und höchstens 250.000 EUR und kann u. a. festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige bei einer Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist Auskünfte erteilt oder Unterlagen vorlegt.