Jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsermäßigt

Jedes zweite Rabattarzneimittel ist für Patienten
zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab 1. November liegt die Quote bei
50,0 Prozent. Bei Abgabe eines Rabattarzneimittels, das die jeweilige
Krankenkasse für ihre Versicherten vorgesehen hat, entfällt für die
Patienten demnach im Schnitt bei jeder zweiten Packung die
gesetzliche Zuzahlung komplett oder zur Hälfte. Ansonsten fließt die
Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel dire