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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die
Schadenersatzklagen zweier Anleger zu Lehman-Zertifikaten gegen die
Hamburger Sparkasse (Haspa) abgewiesen (Az.: XI ZR 178/10, Az.: XI ZR
182/10). Damit hat er die Entscheidungen des Hanseatischen
Oberlandesgerichts bestätigt (Az.: 13 U 117/09, Az.: 13 U 118/09). In
den vorliegenden Fällen wurde der Haspa vorgeworfen, einer
Offenlegungspflicht bezüglich der Margen und einer Aufklärung über
die Einlagensicherung der Lehman-Ze
Schmidt bei EU-Verteidigungsministertreffen in Breslau
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