Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann hat
Bundesinnenminister Peter Friedrich (CSU) aufgefordert, sich über die
Ergebnisse seiner USA-Reise im Zusammenhang mit der Spähaffäre
umfassend im Parlamentarischen Kontrollgremium sowie im
Innenausschuss des Bundestages zu erklären. Friedrich müsse "die
Hosen runterlassen" und vollständig über seine Erkenntnisse
informieren, sagte Hartmann der "Saarbrücker Zeitung"
(Montag-Ausgabe). "
Der Präsident des IT-Bundesverbandes BITMi,
Oliver Grün, sieht in der groß angelegten Internet-Überwachung durch
den US-Geheimdienst NSA auch einen positiven Effekt für Deutschland.
"Der Skandal bietet die Chance, dass deutsche
IT-Sicherheits-Technologie zum Exportschlager werden kann", sagte
Grün der "Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe).
Deutschland stehe weltweit im Ruf, mit seinen peniblen
Sicherheitsvorschriften auch die So
Auch 2013 erwartet die Teilnehmer am offenen Fachkongress der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement wieder ein attraktives Paket aus spannenden Vorträgen, hochkarätigen Rednern und einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm.
Der Wandel der Zeit berührt verstärkt auch die Vorsorge für das Alter und die damit verbundene Sicherheit für Kapitalanlagen. Überlegungen führen dazu, dass mittlerweile etliche Gesellschaften verstärkt darüber nachdenken, wie bei künftigen Vertragsabschlüssen völlig neuartige Garantien gestaltet werden könnten, um die Finanzierung der zugesagten Leistungen solide
kalkulieren zu können.
Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 06.06.2013 (noch nicht rechtskräftig) insgesamt 12 Klauseln aus dem App-Store des Samsung-Konzerns als unwirksam eingestuft. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale und Verbraucherverbände. Bei den bemängelten Klauseln ging es unter anderem um Haftungsbeschränkungen, Schaltung von Werbung oder auch die jederzeitige einseitige Einstellung von Serviceleistungen.
Ein auf die Reduzierung des Haftungsrisikos der Betreiber offener WLAN-Netzwerke gerichteter Antrag der SPD-Fraktion scheiterte am 5. Juni 2013 im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie.
Bis dato war die Werbung mit Testurteilen und Logos der Stiftung Warentest (lediglich) durch Nutzungsbedingungen geregelt. Die Gerichte stuften diese korrekterweise als Empfehlung ein. Die Nutzung der Logos unterlag (primär) dem Wettbewerbsrecht. Wurde ein Logo inkorrekt verwendet, so konnten hiergegen nur die Konkurrenten des Werbenden und die Verbraucherverbände vorgehen. Dies wird sich zum 1. Juli 2013 ändern.
Das Design von Schuhen ist sicherlich ein Hauptgrund für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf eines Schuhmodells. Demnach ist das Interesse der Hersteller, einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Designs zu sichern, äußerst groß.
Im Wahljahr 2013 deutet ein solcher Titel klar in Richtung Politik. Doch es geht hier um einen Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte. Gleichsam wollen wir grundsätzlich aufklären über den markenrechtlichen Schutz von Farben und die Kosten, die in einem Markenrechtsprozess anfallen können und wer sie zu tragen hat.