IHK warnt vor Adressbuchschwindel
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Mehr Kundennutzen für die Laborbranche
Zum Ende des Schuljahres weist die IHK-Lehrstellenbörse noch 372 offene Stellen aus. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch in der Metall- und Elektroindustrie sowie im Dienstleistungsbereich sind laut IHK im Saarland noch viele Lehrstellen unbesetzt. Mit den jetzt beginnenden Sommerferien hofft die IHK, dass die Unternehmen ihre Stellen noch mit geeigneten Bewerbern besetzen können. IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch: "Die Erfahrung zeigt, das
Der neue Flyer inklusive der Speaker des Hauptthemenblocks „Aufstieg gestalten – Menschen: Macher: Märkte“ ist ab sofort auf der Homepage des Aufstiegskongress als Download verfügbar.
Innovatives IT-System unterstützt die Performancesteigerung von Fußballvereinen im Spitzensport
Chancen auch für den saarländischen Außenhandel
Heute, 2. Juli, 17 Uhr, lädt die IHK Saarland gemeinsam mit der ZPT Saar e.V. und der Handwerkskammer des Saarlandes zum Auftakt der Veranstaltungsreihe "Offensive Mittelstand – Gut für das Saarland" ein. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, kleine und mittlere Unternehmen so aufzustellen, dass sie als interessante Arbeitgeber gesehen und verstanden werden. In Form von Vorträgen und Workshops werden zahlreiche Impulse und konkrete Mehrwerte rund um die Themen Mittelstan
In der jungen Wirtschaft sind 15.000 Ausbildungsplätze unbesetzt ? Wirtschaftsjunioren warnen vor antieuropäischen Ressentiments
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU)
kippt das Verbot von Akkuleuchten an Fahrrädern. Wie die "Saarbrücker
Zeitung" (Samstag) berichtet, sollen dadurch Millionen Radfahrer
künftig vor Strafe geschützt werden. Denn wer bislang von der Polizei
mit einem batteriebetriebenen Anstecklicht am Rad erwischt wird, muss
bis zu 15 Euro Bußgeld zahlen.
Ramsauer bestätigte der Zeitung die Maßnahme. "Viele Radler sind
bereits heute mit Akku-Bel
Ferienjobs für Schüler sind in den Sommerferien heiß begehrt. Doch wie sind diese Tätigkeiten abzurechnen, damit keine Probleme mit Finanzamt oder Krankenkasse entstehen? Arbeiten Schüler regelmäßig stundenweise in einem Betrieb, gelten die Sonderregelungen für "Minijobs", vorausgesetzt der monatliche Verdienst übersteigt nicht 450 Euro, so die IHK Saarland. Wer lediglich die Sommerferien nutzt, um sein Taschengeld aufzubessern, gilt als