Wenn die Tochter Mieter wird!

Wenn die Tochter Mieter wird!

(WKr) Vermietung an Angehörige
Die Einliegerwohnung steht leer und ein Familienangehöriger sucht gerade eine Wohnung?
Da liegt es nahe, die Wohnung nicht mehr zur Fremdvermietung zu nutzen, sondern die Wohnung an Tochter, Oma, Onkel etc. zu überlassen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Nur noch Familie im Haus – und an den Kosten können sich die neuen Mitbewohner ja dann auch beteiligen. Wie wirkt sich das aber steuerlich aus?

Spartipps zum Sparpaket

News vom Steuerberater in Eisenstadt und Salzburg: Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, Gewinnfreibetrag und Optionen beim Immobilienverkauf.

Gartenarbeiten lassen sich steuerlich berücksichtigen

Die ersten Blüten zeigen ihre ganze Pracht und die Vorfreude auf den Sommer wächst. Nun haben viele den Wunsch ihren Garten umzugestalten oder neu anzulegen. Das ist in zweierlei Hinsicht positiv, die entstehenden Kosten dafür können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Gartenarbeiten werden nämlich als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerkerleistungen anerkannt. Wer sich also um die Verschönerung des Gartens kümmert, dem winkt nicht nur ein gepfle

Inanspruchnahme eines Steuerberaters zahlt sich aus

Die Zeit, um sich mit dem komplexen Steuerwesen auseinanderzusetzen, fehlt den meisten. Und selbst wenn diese vorhanden ist, über das notwendige Know-how, um eine effiziente Steuergestaltung vorzunehmen, verfügen nur die wenigsten. Nur ein Steuerberater besitzt das nötige Fachwissen, kann individuell beraten und so optimale Erfolge erzielen. Der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg informiert über einige Vorteile bei einer Inanspruchnahme einer professionellen Steu

Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar

Studenten und Arbeitnehmer, die eine berufliche Vollzeitausbildung absolvieren, können ihre Kosten für die Fahrten zur Hochschule nun in voller Höhe steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt. Demzufolge werden Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung steuerlich wie eine Dienstreise behandelt. Dass heißt, der Steuerzahler kann für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent Kilometerpauschale als Werbungskos