Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung

Auch das Finanzamt kann Irrtümer nie ganz ausschließen. Steuerbescheide sind nicht selten fehlerhaft und lassen daher oftmals Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit zu. Beispielsweise werden Werbungskosten nicht anerkannt oder das Finanzamt ermittelt eine abweichende Höhe der Pendlerpauschale als in der Steuererklärung angegeben. Um dennoch Recht zu erhalten, besitzt nach dem Grundgesetz jeder die Möglichkeit gegen Entscheidungen von Finanzbehörden rechtlich vo

Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand

Verschonungsregelungen
Erben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und mit nahezu gleicher Anzahl der Beschäftigten (mindestens 700 % der Lohnsumme) fortführt. Hiergegen haben sich die 32 dem Beirat des Bundesfinanzministeriums angeh&oum

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Referentenentwurf

Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderungen in der EU-Amtshilfe-Richtlinie und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.

Intensivierung der EU-Amtshilfe

Der Geltungsbereich des neuen „Gesetzes &uuml

Immobilien-Ertragsteuer

Angelehnt an die Vermögenszuwachssteuer für Kursgewinne wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2012 eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt. Sie werden nun grundsätzlich mit einem Sondersteuersatz besteuert. Durch diese Änderung kommt es zu umfangreichen Änderungen beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden.

Veräußerungen aus dem Privatvermögen

Anschaffungen ab dem 1.4.2002

Der Gewinn vom Verkauf wird mit 25 % besteuert. Re

Sparpaket 2012

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.

Solidarabgabe

Bei Arbeitnehmern wird das 13. und 14. Gehalt ab 2013 wie folgt besteuert werden:
•bis zu einem Bruttomonatsbezug von 13.280,00: 6 % Lohnsteuer
•darüber hinausgehende Bezüge bis 25.780,00: 27 % Lohnsteuer
•darüber hinausgehende Bezüge bis 42.477,00: 35,75 % Lohnsteuer
•darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer

Unternehmer

Rückforderungen vom Finanzamt

Eingabefehler

Ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt Saarland machte einen teuren Eingabefehler: Er hatte bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers die von seinem Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer zu hoch in den Computer eingegeben, genauer gesagt um das Zehnfache zu hoch. Daraufhin erhielt der Steuerpflichtige eine hohe Steuererstattung. Als die interne Revision das merkte, erließ das Finanzamt eine geänderte Anrechnungsverfügung, forderte das

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

VSt-Abzug bei Prozesskosten

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.

Im Regelfall wird der im Prozess unterliegende Unternehmer verpflichtet, die Prozesskosten (insbesondere die Rechtsanwaltskosten) des obsiegenden Unternehmers zu bezahlen. Dieser im Urteil zugesprochene Kostenersatz betrifft die Bruttokosten (Rechtsanwaltskosten inkl. Umsatzsteuer) des obsiegenden Unternehmers.

Da der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch

Ärztenews- Steueränderungen 2012

Steueränderungsgesetze 2012:

Das Steuervereinfachungsgesetz und das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (allgemein als das Jahressteuergesetz 2011 bezeichnet) brachten zum Jahresanfang zahlreiche Neuerungen im Einkommensteuerrecht und anderen Steuergesetzen. Die für Ärztinnen und Ärzte wichtigsten Neuerungen sind:

Für angestellte Ärztinnen und Ärzte:

Für Ärztinnen und Ärzte, die Arbeitnehmer sind, erhöhte sich bereits rückwirkend

Smartphone & Co. dürfen vom Chef nun steuerbefreit überlassen werden

Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung gilt dies nun auch für zur privaten Nutzung überlassene Computersoftware, Smartphones oder Tablets. Denn diese gehören inzwischen fest zu den notwendigen Mitt