KYC und KYB: Neue Anforderungen an Kundenidentifizierung und Risikoprüfung durch die EU-Geldwäscheverordnung

KYC und KYB: Neue Anforderungen an Kundenidentifizierung und Risikoprüfung durch die EU-Geldwäscheverordnung
 

Kundenidentifizierung und wirtschaftlich Berechtigte als zentrale Herausforderungen

Die Identifizierung von Kunden ist ein grundlegender Bestandteil der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten. Dabei müssen Unternehmen feststellen, wann eine Identifizierung erforderlich ist, welche Angaben erhoben werden müssen und wie die Überprüfung ordnungsgemäß dokumentiert wird.

Besondere Herausforderungen ergeben sich bei juristischen Personen, Personengesellschaften und internationalen Beteiligungsstrukturen. Die Ermittlung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse kann insbesondere bei mehrstufigen Unternehmensstrukturen, ausländischen Registern sowie Stiftungen und Trusts komplex sein.

Ein weiterer Bestandteil der Geschäftspartnerüberprüfung ist die Einbindung des Transparenzregisters. Verpflichtete müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Einsichtnahme beachten und gegebenenfalls Unstimmigkeiten zwischen den eigenen Erkenntnissen und den Registereintragungen melden.

Die EU-Geldwäscheverordnung sieht zusätzliche Anforderungen an die Identifizierung und Überprüfung von Kunden sowie an die Feststellung wirtschaftlich Berechtigter vor. Damit gewinnen nachvollziehbare Prüfprozesse und eine konsistente Dokumentation weiter an Bedeutung.

Risikoeinstufung, Sanktionsprüfung und laufende Überwachung

Neben der erstmaligen Identifizierung müssen Unternehmen das Risikoprofil ihrer Kunden und Geschäftspartner bewerten. Dabei spielen unter anderem die Art der Geschäftsbeziehung, die Eigentümerstruktur, geografische Risikofaktoren und mögliche Verbindungen zu politisch exponierten Personen (PePs) eine Rolle.

Die risikobasierte Einstufung kann mithilfe von Kundenratings und Scoring-Verfahren erfolgen. Abhängig vom ermittelten Risiko sind unterschiedliche Prüf- und Überwachungsmaßnahmen erforderlich. Dies betrifft sowohl das Onboarding neuer Kunden als auch die Betreuung bestehender Geschäftsbeziehungen und gegebenenfalls deren Beendigung.

Zunehmende Bedeutung erhält außerdem die kontinuierliche Aktualisierung von Kundeninformationen. Konzepte wie „Perpetual KYC“ sowie das sogenannte Adverse Media Screening dienen dazu, Veränderungen im Risikoprofil frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf zusätzliche Prüfungen einzuleiten.

Auch die Einbindung von Finanzsanktionen in den KYC-Prozess stellt Unternehmen vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Sanktionslistenprüfungen, die Bewertung möglicher Treffer und definierte Eskalationsverfahren müssen in bestehende Compliance-Prozesse integriert werden.

Seminar behandelt KYC- und KYB-Anforderungen in der Unternehmenspraxis

Vor diesem regulatorischen Hintergrund veranstaltet die Akademie Heidelberg am 8. Dezember 2026 das Online-Intensivseminar „KYC und KYB – Geschäftspartnerüberprüfungen und Risikoeinstufung“.

Im Mittelpunkt stehen die geltenden Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten sowie die bevorstehenden Änderungen durch die EU-Geldwäscheverordnung.

Das Seminar behandelt unter anderem folgende Themen:

– Kundenidentifizierung beim Onboarding und bei bestehenden Geschäftsbeziehungen
– Identifizierung juristischer Personen und internationaler Unternehmensstrukturen
– Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter bei komplexen Beteiligungsverhältnissen
– Einbindung des Transparenzregisters und Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen
– Erstellung von Know-Your-Customer-Profilen und Durchführung der Kundensorgfaltspflichten
-Risikoeinstufung von Geschäftspartnern anhand von Ratings und Scoring-Verfahren
– Adverse Media Screening, laufendes Monitoring und Perpetual KYC
– Sanktionsscreening, Bewertung von Sanktionstreffern und Eskalationsprozesse
– Erweiterte Identifizierungs- und Dokumentationsanforderungen durch die EU-Geldwäscheverordnung

Anhand praktischer Fallbeispiele werden insbesondere die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter, die Bewertung komplexer Unternehmensstrukturen und die Umsetzung regulatorischer Anforderungen im operativen KYC-Prozess behandelt.

Relevanz für Compliance, Zahlungsverkehr und Kundenbetreuung

Die Anforderungen an KYC und KYB betreffen verschiedene Unternehmensbereiche. Besonders relevant sind sie für Beschäftigte der sogenannten First Line of Defence, etwa aus Zahlungsverkehr, Kontoführung, Organisation, Betrieb und Rechtsabteilungen.

Darüber hinaus richtet sich das Seminar an Mitarbeitende aus KYC- und Customer-Due-Diligence-Einheiten sowie an Personen, die neu in der Second Line of Defence tätig sind. Hierzu zählen insbesondere Fachkräfte aus Geldwäscheprävention, Compliance, Anti-Financial-Crime und Sanktions-Compliance.

Die regulatorischen Entwicklungen erfordern eine enge Abstimmung zwischen operativen Geschäftsbereichen und Compliance-Funktionen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Kundenidentifizierung, Risikoeinstufung, Sanktionsprüfung und laufende Überwachung aufeinander abgestimmt sind und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Als Referenten wirken Till Komma und Marcel Engel mit.

Till Komma ist Rechtsanwalt und Counsel bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht und in der Compliance-Beratung, insbesondere bei der Prävention von Geldwäsche, Korruption und Betrug. Er begleitet Unternehmen bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Compliance-Management-Programmen.

Marcel Engel ist Compliance Counsel und Vice President bei der Commerzbank AG in Frankfurt am Main. Im Bereich Group Compliance beschäftigt er sich mit Sanktionsvorschriften, regulatorischen Standards und der Bewertung komplexer Sanktionssachverhalte. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die Weiterentwicklung interner Richtlinien und Kontrollprozesse.

Termin und weitere Informationen

Das Online-Intensivseminar „KYC und KYB – Geschäftspartnerüberprüfungen und Risikoeinstufung“ findet am 8. Dezember 2026 von 10:00 bis 16:00 Uhr statt.