
Die jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträge zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) stoßen beim AOK-Bundesverband auf Kritik. Die Vorstandsvorsitzendes Dr. Carola Reimann kritisiert vor allem die geplanten Änderungen bei Rabattverträgen für Biosimilars und bei den pharmazeutischen Dienstleistungen:
„Einerseits diskutieren wir im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes über die Notwendigkeit von Milliarden-Einsparungen, die alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen adressieren. Sie werden, wenn die Pläne so umgesetzt werden, auch Versicherte, Arbeitgeber und Patienten in erheblichem Umfang zusätzlich belasten. Andererseits sollen jetzt im Zuge des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden. Das ist ein weiteres Zugeständnis an die Pharmaindustrie, die schon in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben ist.
Zudem ist geplant, brachliegende Mittel im Fonds für Pharmazeutische Dienstleistungen nicht an die Krankenkassen zurückzuführen. Damit wird die Versorgung nicht verbessert, sondern nur verteuert. Insgesamt bleiben milliardenschwere Einsparpotentiale auf der Strecke. Eine konsistente Gesundheitspolitik zur finanziellen Stabilisierung der GKV sieht anders aus.“
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