Jedes Jahr, kurz nach Beginn der Sommerferien,
klingelt bei uns das Telefon. Eine weinende Freundin ist dran. Jetzt
habe er das gemeinsame Kind wieder für zwei Wochen in den Urlaub
mitgenommen. Die schreckliche neue Freundin sei auch wieder mit
dabei. Sie hasse es, die nächsten vierzehn Tage ohne ihre Tochter zu
sein. Und ihn hasse sie sowieso. So geht das jetzt seit vier Sommern.
Trotzdem hat sie ihm das Kind noch nie verweigert. Weil sie weiß,
dass ihre Tochter den Vater
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Sorgerecht für unverheiratete Väter kommentiert die in Erfurt
erscheinende "Thüringer Allgemeine" (Mittwochsausgabe):
"Dieses Urteil war überfällig. Auch Väter, die mit der Mutter
ihres Kindes nicht verheiratet waren, besitzen nach der Trennung
einen Anspruch auf Sorgerecht. Dabei geht es nicht nur darum, Väter
zu ihrem natürlichen Recht kommen zu lassen. Das Verfassungsgericht
ble
Im Zweifel für das Kind: Das ist auch bei diesem
Urteil der Kernsatz. Es geht nicht darum, alleinstehende Mütter in
ihren Rechten von oben herab zu beschneiden; es geht nicht darum,
ledige Vätern zu bevorteilen. Kurzum: Es geht den Richtern nicht
darum, sich in Beziehungsprobleme einzumischen, emotionale Altlasten
zu analysieren, Lebensentwürfe in Frage zu stellen, nicht darum,
Mütter- gegen Väterinteressen und umgekehrt auszuspielen. Das
Verfassungsgericht ha
Im Zweifel für das Kind: Das ist auch bei diesem
Urteil der Kernsatz. Es geht nicht darum, alleinstehende Mütter in
ihren Rechten von oben herab zu beschneiden; es geht nicht darum,
ledige Vätern zu bevorteilen. Kurzum: Es geht den Richtern nicht
darum, sich in Beziehungsprobleme einzumischen, emotionale Altlasten
zu analysieren, Lebensentwürfe in Frage zu stellen, nicht darum,
Mütter- gegen Väterinteressen und umgekehrt auszuspielen. Das
Verfassungsgericht ha
Die Klage über zu hohe Strompreise in Deutschland
ist alt. Und regelmäßig werden die gleichen Argumente ausgetauscht.
Kritiker beklagen einen mangelhaften Markt, eine faktisch
oligopolistische Anbieterstruktur, während die Energiekonzerne und
ihre Lobbyisten in schöner Regelmäßigkeit auf die Mehrkosten durch
Steuern und das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verweisen. Gern wird
mit weiteren Kostensteigerungen gedroht, falls die ach so billigen
Atomkraftw
Sind unverheiratete Väter Drückeberger, die sich mit einer
monatlichen Überweisung aus der Verantwortung stehlen und denen man
ein Kind nicht anvertrauen darf? Bisher schienen Gesetzgeber und
Gerichte in Deutschland durchaus diese Meinung zu vertreten. Doch
damit ist nun Schluss. Die Entscheidung war längst überfällig. Auch
Väter, die nicht mit Mutter und Kind zusammenleben – aus welchen
Gründen auch immer – , haben grundsä
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das
die Rechte nichtverheirateter Väter stärkt, fordert der Kläger eine
konsequente Umsetzung in der Praxis: "Das eine sind Gesetze, das
andere, wie man sie auslegt. Viele Jugendämter sind ja noch immer
dominiert von Frauen", sagte Horst Zaunegger aus Pulheim, der seit
acht Jahren vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht seiner
15-jährigen Tochter kämpft, im Gespräch mit der "Neue Ruhr/Rhein
Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge für nichteheliche
Kinder erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB, und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss,
Ute Granold MdB:
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seiner Entscheidung die
Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder. Dabei hat es nicht
beanstandet, dass das elt
Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht bei nichtverheirateten
Eltern erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
unterstreicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) aus dem vergangenen Jahr. Bereits damals hatte
der EGMR den fehlenden Rechtsschutz für sorgerechtswillige V&
Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundeskabinetts
zur Verabschiedung der Grundwasserverordnung appelliert der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) eindringlich an die Bundesregierung, den
Ressourcenschutz ernst zu nehmen. "Der jetzige Entwurf der
Grundwasserverordnung reicht nicht aus, um einen umfassenden
Grundwasserschutz sicherzustellen. Flächendeckende Einträge,
beispielsweise durch die Landwirtschaft, werden vollkommen
ausgeblendet", kritisierte VKU-Hauptgesc