Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, dann müssen in dem Zusammenhang zwingend ein Kostenrahmen oder eine Obergrenze der Ausgaben benannt werden. Sonst kann der Beschluss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS angefochten werden.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 1294 C 22650/24)
Der Fall: Die Eigentümer einer Wohnanlage hatten den Plan, den gemeinsamen Hof zu verschö
Die Kanzlei Dr. Langenmayr und Partner mbB, eine der etablierten Adressen in München für Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, wird Teil der neo Kanzlei (https://www.neo-kanzlei.de/). Mit diesem Schritt stellt die Kanzlei die Weichen für die Zukunft – fachlich, strategisch und menschlich.
Tradition trifft Transformation
Seit Jahrzehnten steht Dr. Langenmayr und Partner für Qualität, persönliche Betreuung und interdisziplinäres Denken. Der Zusa
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 8. Oktober 2025 fünf Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe aufgehoben und damit die Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bestätigt. Die Entscheidungen betreffen auch zwei Verfahren der Kanzlei (Az. 14 K 2955/23, VG Karlsruhe und Az. 4 K 177/23, VG Stuttgart). Der VGH hat damit mit seiner Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025 klargestellt, dass die massenhaften Rückforderungen der L-Bank auf k
Mit einer feierlichen Eröffnung ist heute der 31. Weltkongress des Notariats in Berlin gestartet. Die Bundesnotarkammer begrüßt vom 2. bis 4. Oktober Notarinnen und Notare aus aller Welt sowie hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft, um über aktuelle Entwicklungen und die Zukunft des notariellen Berufsstandes zu diskutieren.
Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundenotarkammer, eröffnete den Kongress und leitete die
Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert, kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit.
Der Fall: Die Behörden wiesen einen Hauseigentümer an, seine leerstehende Immobilie Wohnzwecken zuzuführen. Bis zur Trennung hatte er gemeinsam mit seiner Familie in dem Objekt gel