Die Scheidung einer Ehe kommt nach deutschem Recht nur dann infrage, wenn ihr Scheitern feststeht (§ 1565 Abs. 1 BGB). Die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner schildern, wonach sich das Scheitern der Ehe bestimmt.
Rostock, 11. Mai 2011 – ECOVIS Grieger Mallison lädt zum zweiten großen Mitarbeitertag nach Rostock. Mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen aus Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien sowie von Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern aus ganz Norddeutschland, München und Chemnitz kommen am 12. Mai 2011 in die Yachthafenresidenz nach Rostock, um aktuelle Fragen ihrer Berufe zu diskutieren, Arbeitsergebnisse auszuwerten und in Workshops konkrete Probleme des Arbeitsalltag
Der Ausspruch einer Scheidung ist davon abhängig, dass die Eheleute mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben. Ausnahmen sieht § 1565 Abs. 2 BGB ausschließlich vor, wenn das Abwarten der Trennungsperiode eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter schildern, was getrennt voneinander lebende Scheidungswillige beachten sollten, um den Scheidungsausspruch nicht unnötig zu verzögern.
München, 14.04.2011 – Am 17.03.2011 hat der Bundestag eine Verschärfung im Bereich des Steuerstrafrechts beschlossen. Durch deutlich strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige will der Gesetzgeber künftig vermeiden, dass Steuersünder sich nicht aus "Überzeugung" zur Selbstanzeige entschließen, sondern diese Möglichkeit lediglich aus taktischen Überlegungen ausnützen.
Berlin, 7.4.2011 – Die Verordnung eines Medikaments außerhalb seiner Zulassung, der so genannte Off-Label-Use, ist anders als bei der ambulanten Versorgung grundsätzlich zulässig hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Berlin, 7.4.2011 – Aufgrund des zunehmenden Ärztemangels wird bereits seit längerer Zeit darüber debattiert, ob und in welchem Umfang die Übertragung ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal erfolgen kann. Nach der Heilkundeübertragungs-Richtlinie sollen Pflegekräfte künftig eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen können.
Berlin, 7.4.2011 – Zwar hat der Gesetzgeber niedergelassenen Ärzten in den vergangenen Jahren viele neue Möglichkeiten hinsichtlich der Ausübung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit eingeräumt. Zwei oder gar mehr volle Versorgungsaufträge kann ein Arzt aber nach wie vor nicht erhalten.
Die Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch informiert aus Anlass eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 2. März 2011 (BGH VIII ZR 209/10) über das Recht zur Mietminderung für den Fall, dass eine möbliert vermietete Wohnung die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße unterschreitet.