Zahl des Monats März: 6

Zum 1. März 2018 ist eine entscheidende Gesetzesregelung zur
Bekämpfung von Engpässen bei Arzneimitteln in Kraft getreten: die
sogenannte „6-Monats-Frist“ des AMVSG

– 6 Monate müssen gemäß dem jetzt in Kraft getretenem Satz 3 des §
130a SGB V Abs. (8) nach der ersten Information über den
Ausschreibungsgewinn bei Generika vergehen, bis ein
pharmazeutisches Unternehmen den geschlossenen Rabattvertrag
vollumfänglich beliefern muss.

– Rund 30 Millionen Verordnungen jeden Monat sind rabattierte
Arzneimittel – Das sind 58 % aller Verordnungen!

– Ein pharmazeutischer Hersteller für alle Versicherten: Immer
noch ist das 1-Partner Modell bei den Ausschreibungen
generischer Arzneimittel weit verbreitet, obwohl die Gefahren
für die Versorgung hinreichend bekannt sind.

Die „6-Monats-Frist“ ist ein guter Einstieg bei der Bekämpfung von
Ursachen von Arzneimittelengpässen. Arzneimittelhersteller erhalten
so die Möglichkeit, sich angemessen auf die Versorgung der
Patientenanzahl vorzubereiten. Das senkt das Risiko von
Lieferengpässen, insbesondere beim Start eines neuen Rabattvertrages,
erheblich.

Eine bekannte weitere Gefahr für die Liefersicherheit von
Arzneimitteln sind die Ausschreibungsmodelle der Krankenkassen:
Erhält nur ein Hersteller den Zuschlag für einen Rabattvertrag, dann
kann es zu Marktverengungen kommen und somit die Patientenversorgung
gefährden. Pro Generika setzt sich dafür ein, dass Rabattverträge nur
mit mehreren Partnern geschlossen werden dürfen. Damit wird die
Versorgung der Patienten mit einem bestimmten Wirkstoff auf mehrere
Schultern verteilt und die Versorgungssicherheit gestärkt.

Vorschläge, wie man Lieferengpässen begegnen kann, gibt es darüber
hinaus viele – aber nur wenige, die das Problem bei der Wurzel
packen. Der neue „Faktencheck“ auf der Webseite von Pro Generika
greift die gängigsten Vorschläge auf und klopft sie auf echte
Lösungen ab.

Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer
Tel: 030-81616090 / info@progenerika.de / www.progenerika.de
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