Mitteldeutsche Zeitung: zur Belastung von Bereitschaftspolizisten

Es liegt in der Natur der Sache, dass bei diesen
Einsätzen Überstunden geschrubbt werden. Demos und Fußballspiele sind
nun mal meistens abends oder am Wochenende. Jeder Polizist weiß das
vorher. Aber 2015 ist extrem. Wegen Pegida und des G-7-Gipfels wird
der stressige Job bei der Bereitschaftspolizei vorhersehbar zum
Albtraum. Der Hilferuf an den Dienstherrn ist daher nur allzu
berechtigt. Der aber spielt das Problem herunter, statt es zu lösen.
Auf mehr Beamte

Rheinische Post: Türkische Zensur Kommentar Von Matthias Beermann

Unter einem bürokratischen Vorwand kippen die
türkischen Behörden einen Dokumentarfilm über die kurdische
PKK-Guerilla aus dem Programm des Film-Festivals von Istanbul und
lassen damit die ganze Veranstaltung platzen. Es ist nur der
vorläufig letzte Vorfall, der zeigt, wie brachial die türkische
Regierung unliebsame Meinungen unterdrückt. Regelmäßig werden
Internetdienste wie Twitter oder Youtube gesperrt, klassische Medien
werden mit Nachrich

Rheinische Post: Dreistigkeit der Rechten ist unerträglich Kommentar Von Detlev Hüwel

Eigentlich sollte heute auf dem NRW-Gipfel
darüber beraten werden, wie die Flüchtlingspolitik organisatorisch
und finanziell "zukunftsfest" gestaltet werden kann. Doch diese
dringend notwendige Debatte wird von den jüngsten Übergriffen auf
Asylunterkünfte überschattet. Die Dreistigkeit der Rechten, die sich
Zutritt zu Heimen verschafft haben, ist unerträglich. Natürlich
sollen mit den Fotos von neugestalteten Zimmern billigste Emotionen
ge

WAZ: Piëchs Machtspiel schadet VW – Kommentar von Gerd Heidecke zu Volkswagen

Über 600.000 Menschen arbeiten in mehr als 100
Werken weltweit für den Volkswagen-Konzern. Fast alles, wofür der
Riese aus der niedersächsischen Provinz heute steht, verdankt der
Konzern zweifellos Ferdinand Piëch, der in seiner Zeit als
Vorstandsvorsitzender in den 90er-Jahren die unprofitable Marke
geschickt wie beharrlich in eine glänzende Zukunft geführt hat –
trotz Lopez-Affäre und Betriebsratsbestechung mit Bordellbesuchen
unter seiner Äg

WAZ: Zum Glück gehört der Zweifel – Kommentar von Julia Emmrich zur Mütter-Studie

Es gibt Mütter, die sind pausenlos glückliche
Mütter. Zumindest wirken sie so: Gelassen, kraftvoll und immer
lächelnd steuern sie den Familientanker um Untiefen und durch schwere
See. Sie wollten Kinder, sie haben Kinder – und sie bereuen nichts.
Und dann gibt es all die anderen Mütter. Teilzeit-Glückliche,
Halbtags-Entspannte. Frauen, die nach einem langen Tag aufs Sofa
fallen und sich den Gedanken erlauben, wie das Leben ohne Kinder
wäre. Mehr Selbstbes

Westfalen-Blatt: Finanzpolitiker Brinkhaus zur Erbschaftssteuer: „Unternehmen anders bewerten“

Aus Sicht des Finanzpolitikers Ralph Brinkhaus
(CDU), stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender im Bundestag,
ist die Bewertung von Unternehmen die größte Hürde auf dem Weg zu
einer Reform der Erbschaftsteuer. "Wir bewerten jedes Unternehmen so,
als wenn es frei am Markt zu veräußern wäre. So funktioniert das aber
gerade bei Familienunternehmen nicht. Dort ist oft festgelegt, dass
Anteile nur innerhalb der Familie verkauft werden dürfen", sa

RNZ: SPD-Programm gibt nicht mehr her als 25,7 Prozent

Taktische Debatten sind die Stunde der
Plaudertaschen. Hätte, könnte, wäre, sollte. Dabei liegen die Fakten
im Fall der SPD auf der Hand: Die Partei ist im Herbst 2013 mit 25,7
Prozent der Stimmen gewählt worden. Und das für ein Programm, das sie
im Rahmen der koalitionären Möglichkeiten Punkt für Punkt umsetzte:
Mindestlohn, Rente mit 63, Mietpreisbremse, Frauenquote. Angeblich
wundert man sich im Willy-Brandt-Haus darüber, weshalb die Wähl

Berliner Zeitung: Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht

Der Staat wird vom Grundgesetz verpflichtet, bei
der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung "auf die
Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Das Gegenteil ist
der Fall, wenn Mütter das Betreuungsgeld annehmen und über Jahre auf
Erwerbstätigkeit verzichten – die Nachteile im Berufsleben sind in
aller Regel kaum mehr auszugleichen. Zu bezweifeln ist zudem, ob der
Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte. Auf dem Gebiet der