Brandenburgs Polizei zeigt Präsenz. Das ist die
gute Nachricht, vor allem für die Bürger in Guben und Forst, die
unter einem deutlichen Anstieg der Kriminalität zu leiden haben. Ein
großes Polizeiaufgebot auf den Straßen der Grenzstädte soll Täter
abschrecken und den verängstigten Bürgern ein Gefühl der Sicherheit
geben. Das ist gut und richtig, kommt angesichts der seit Wochen
anhaltenden Serie von Raubüberfällen vor allen
Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Doch dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Gubener
Bürgermeisters aufhebt und ein neuer Prozess mit einem Freispruch
endet, ist sehr unwahrscheinlich. Dazu hat die zweite große
Strafkammer zu sorgfältig die Vielzahl von Indizien und
Zeugenaussagen geprüft und abgewogen. In 34 Sitzungstagen wurde alles
vorgebracht, was für und gegen Klaus-Dieter Hübner und den mit ihm
zusammen wegen Korruption verur
Der Prozess beginnt quasi noch mal von vorn. Die
bisherigen Niederlagen für Adolfs, dem die Vermieterin schlechtes
Lüftungsverhalten vorwarf, sind vom Tisch. Und die Maßstäbe, die der
BGH aufstellte, sind für den rauchenden Mieter sogar eher günstig.
Denn im Prinzip kann ein Mieter in seiner Wohnung machen, was er
will, solange er andere nicht stört. Konkret ging es hier um eine
Störung anderer Mieter im Treppenhaus. Die dürfte nicht so schwer
Die Einnahme der ost-ukrainischen Stadt
Debalzewo durch die pro-russischen Separatisten stellt einen brutalen
Bruch des zweiten Waffenstillstandsabkommens von Minsk dar. Und sie
belegt, dass die von Russland unterstützten Kämpfer eine Feuerpause
nur so lange einhalten, wie es ihnen in den Kram passt. Trotzdem kann
die Regierung in Kiew nur darauf hoffen, dass sich Putins
Landsknechte nach ihrem Triumph erst einmal mit den bisherigen
Eroberungen zufriedengeben. Das Debakel hat endg
Dabei spielt der Faktor Zeit der Bahn in die Karten.
Je länger die Auseinandersetzung dauert, desto näher rückt der 1.
Juli, an dem das Tarifeinheitsgesetz absehbar in Kraft tritt. Dann
wird es der Bahn möglich sein, mit der größeren Eisenbahngewerkschaft
EVG einen Tarifvertrag abzuschließen, ihn dann der kleineren GDL zur
Übernahme anzubieten oder gar überzustülpen. Faktisch wäre die GDL
damit entmachtet. Und die Bahn hätte ihre
Wenn sich die Spritpreise alle drei oder vier
Stunden verändern, liegt das sicherlich nicht daran, dass die
Mineralölkonzerne nur auf den Knopf drücken müssen. Der Tankwart, der
auf die Leiter steigen muss, um die Preistafel zu verändern, ist
längst passé. Die modernen digitalen Anzeigen reagieren nur darauf,
wie sich der Markt und die Konkurrenz bewegen.
Diese Technik hält nun auch im Handel Einzug. Und wie jede
Neuerung rufen auch die digitale
Mit ihrer Weigerung, Details zu Zeitpunkt und
Länge der neuen Streiks zu nennen, verspielt die Führung der
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wohl auch beim letzten
Bahn-Kunden jedes Verständnis für den nunmehr siebten Arbeitskampf
seit September. Nach den in den vergangenen Tagen mehrfach
ausgesprochenen Drohungen mit einem 100-stündigen Ausstand wäre es
ein Gebot der Fairness gewesen, den Bahn-Kunden zumindest ein wenig
Planungssicherheit zuz
Heimatgefühle bringt man gern mit Österreich, der Schweiz und mit Bayern in Verbindung. Wer hätte gedacht, daß die Bewohner des Ruhrgebietes ihre Heimat ganz besonders lieben.
Wer in den nächsten Tagen mit der Bahn fahren will, muss zittern,
ob sein Zug auch kommt oder ob die Lokführer streiken. Schon zum
siebten Mal wollen sie in der laufenden Tarifrunde die Arbeit
verweigern. So verfahren, wie die Verhandlungen sind, dürfte es nicht
der letzte Streik sein. Die Leidtragenden sind alle Kunden und nicht
nur die Bahn, die schon bisher einen Schaden von 150 Millionen Euro
beklagt. Verhandelt wird
Ein Streit ums Rauchen vor dem Bundesgerichtshof –
Zeiten sind das. Seit zwei Jahren muss ein alter Mann aus Düsseldorf
um seine Wohnung bangen. Und hätte er nicht mithilfe einiger Gönner
bis zur letzten Instanz durchgehalten, säße er längst auf der Straße.
Nun darf er hoffen, dass seine Vermieterin doch noch einlenkt. Sollte
sie lieber tun, denn sie hat schlechte Karten.
Abgesehen davon, dass der BGH zu Recht die mangelhaft
unterfütterten Urteil