Mit dem vermeidbaren Suizid des mutmaßlichen
IS-Terroristen Dschaber al Bakr ist die Pannenserie der sächsischen
Justiz perfekt. Selten haben sich die Behörden eines Bundeslandes
mehr blamiert als die des angeblichen Musterknaben des Ostens. Auch
wenn es ungerecht ist, nun alles auf die einzelnen Beteiligten an
dieser beispiellosen Pannenserie abzuwälzen, muss sich die
CDU-geführte Landesregierung schon fragen lassen, warum sie den
Rechtsstaat einem solch wackeli
Die Wahl des neuen Literaturnobelpreisträgers
ist ein Missverständnis. Weil sie erstens nicht so revolutionär ist,
wie sich die Königliche Akademie zu Stockholm das vielleicht gedacht
oder erhofft haben mag. Die Entscheidung ist nicht einmal spektakulär
jung angesichts des 75-jährigen Singer-Songwriters Bob Dylan, dessen
größte Erfolge jetzt auch schon etliche Jahre zurückliegen. Das
größte Missverständnis aber trifft uns und uns
Ein Mensch hat sich umgebracht, der vermutlich plante, hunderte
andere zu töten. Mitleid ist da nicht angebracht. Eher Entsetzen.
Entsetzen über den Plan an sich. Entsetzen aber auch über die
sächsische Polizei und Justiz. Entsetzen über die Engstirnigkeit, mit
der in Leipzig und Dresden versucht wird, zu rechtfertigen, was nicht
zu rechtfertigen ist. Erst konnte der mutmaßliche Terrorist nach
einem Warnschuss der Polizei flieh
Sie haben es getan. Seit Jahren zählt Bob Dylan
zu den üblichen Verdächtigen, wenn über Kandidaten für den
Literaturnobelpreis spekuliert wird. Aber wer hätte gedacht, dass die
Schwedische Akademie in Stockholm tatsächlich ernst macht. Gestern
Mittag, 13 Uhr, belehrte sie die an Literatur interessierte Welt
eines Besseren. Ihre Entscheidung für Bob Dylan ist fragwürdig – vor
allem hinsichtlich des Selbstverständnisses der Literaturpreis-Jury
Die einstweilige Anordnung, die die Ceta-Gegner
gerne gehabt hätten, ist keine reine Vorsichtsmaßnahme, sondern ein
schwerwiegender Eingriff in das Spielfeld der europäischen Politik.
Das Gericht hat deshalb die Folgen genau abgewogen und behält sich
nun vor, Ceta zu stoppen, wenn das Abkommen grundgesetzlich
garantierte Rechte der Bürger beschneidet. Sollte das der Fall sein,
muss Karlsruhe eingreifen. Justitia hat schließlich nicht nur eine
Waage in der H
Denk ich an Sachsen in der Nacht, bin ich um den
Schlaf gebracht. Na gut, so schlimm ist es noch nicht, aber
einigermaßen irritierend ist es schon, was da im Nachbarland so
passiert. Vor allem bei den Sicherheitsbehörden scheint einiges faul
im Freistaate. In Clausnitz, als Ausländerfeinde einen Bus von
Asylbewerbern blockierten, in Bautzen, als man es lange hinnahm, dass
junge Flüchtlinge sich mit Rechtsradikalen aufschaukelten, in
Chemnitz, als Spezialkräfte e
Wir können nach den Erfahrungen mit den Behörden –
gerade auch den sächsischen – bei dem Umgang mit der Aufklärung der
Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrundes leider nicht
davon ausgehen, dass, wenn die Justiz, wenn die Sicherheitsorgane
etwas sagen, es der Wahrheit entspricht. So müssen wir leider die
Frage stellen, ob bei dem mutmaßlichen Selbstmord von Dschaber
al-Bakr ein "totaler Kontrollverlust der Behörden vorliegt" und wenn
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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der
vehement für das Abkommen geworben hatte, kann das von Karlsruhe
ermöglichte vorläufige Inkrafttreten des Vertrages auf der Habenseite
verbuchen. Auf der anderen Seite verweisen Foodwatch, Campact und
andere Kläger mit Genugtuung auf die Bedingungen, unter denen der
Zweite Senat seine Zustimmung gestellt hat: Nur die Vertragsinhalte,
die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen, dürfen
vorläufig
Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Die Weiterbildung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten“ bietet hier das nötige Fachwissen. Das Studieninstitut bietet diese Seminare auch als Inhouse-Seminare.