Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung: Kay Nehm fordert Richtungswechsel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das deutsche System der nachträglichen Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Bei der Sicherungsverwahrung handele es sich um eine Strafe und nicht, wie nach bisherigem deutschem Recht, um eine so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung, für deren Verhängung andere Regelungen gelten.