Wann erhält der Arbeitnehmer eine Sperrzeit wegen einer gezahlten Abfindung? Wie kann man eine Sperrzeit vermeiden?

Wann erhält der Arbeitnehmer eine Sperrzeit wegen einer gezahlten Abfindung? Wie kann man eine Sperrzeit vermeiden?

Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.

Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitw

Maklerrecht: Muss eine Immobilienmakler die Objektangaben die er vom Verkäufer erhält auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, bevor er das Objekt gegenüber dem Käufer mit diesen Angaben bewirbt?

Maklerrecht: Muss eine Immobilienmakler die Objektangaben die er vom Verkäufer erhält auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, bevor er das Objekt gegenüber dem Käufer mit diesen Angaben bewirbt?

Der Bundesgerichtshof meint grundsätzlich nein (BGH, Urteil v. 18.01.2007, Az. XIII R146/06). Der Makler muss auch nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Informationen nicht auf ihrer Richtigkeit überprüft hat. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn die Angaben des Verkäufers für den Makler erkennbar unrichtig sind.

Außerdem darf der Makler nicht "Angaben ins Blaue" hinein machen. Wenn ihm Angaben über das Grundstück fehlen,

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin:Kettenrauchen in der Mietwohnung: Auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin:Kettenrauchen in der Mietwohnung: Auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5.3.2008, Az. VIII ZR 37/07) gehört auch exzessives Rauchen in der Mietwohnung zum normalen Mietgebrauch. Wenn hierdurch die Wände und Türen in den Zimmern vergilben, kann der Vermieter keinen Schadensersatz fordern. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof, ob dies auch in solchen Fällen gilt, wo die Spuren des Rauchens schon nach relativ kurzer Zeit nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen