Zahnärzte müssen bei bestimmten Leistungen Umsatzsteuer abführen

Ärzte sind in ihren Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dies betrifft medizinische Heilbehandlungen, denn diese sind steuerfrei, wenn sie dazu dienen, die Gesundheit des Patienten zu erhalten oder wieder herzustellen. Leistungen, bei denen dieser Gedanke nicht im Vordergrund steht, sind umsatzsteuerpflichtig. Welche das sind, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.