Die neue Transcend Industrie-SSD-Serieüberzeugt mit Optimierungen in allen Bereichen. Dank des hochentwickelten Controllerchips und des integrierten 64MB DDR2-667 DRAM Cache-Speichers bietet die SSD Lesegeschwindigkeiten von bis zu 190MB/s und Schreibgeschwindigkeiten bis zu 100MB/s.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Norbert Geis hat die Einstellung des Verfahrens wegen Urheberrechtsverletzung gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) begrüßt. "Das ist eine Einstellung zweiter Klasse, aber es ist eine Einstellung", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die Zahlung einer Geldbuße von 20.000 Euro. Die Höhe der Summe sei kein Hinweis auf die Schwere der
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat
angekündigt, die Strukturen der Lebensmittelüberwachung auf den
Prüfstand zu stellen, nachdem der Bundesrechungshof ihr sein
Gutachten dazu übergeben hat. Dazu erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
"Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner handelt unverzüglich und
konsequent. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sie
gemeinsam mit den L&aum
Im Zuge der Ermittlungen gegen die Thüringer Neo-Nazi-Bande ist auf einem USB-Stick offenbar auch eine Liste mit 1.000 Namen und Adressen aus Baden-Württemberg aufgetaucht, darunter auch knapp 100 Namen prominenter Politiker. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Donnerstagausgabe) steht auch der Name des heutigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann darauf. Kretschmann war im Jahr 2005, als die Liste erstellt wurde, noch Fraktionschef der Grünen. Das Landeskri
Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hat im Zusammenhang mit der angeblichen milliardenschweren Kapitallücke bei der Commerzbank scharfe Kritik an der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) geäußert. "Leider ist die an sich wichtige Arbeit der EBA ein schlechtes Beispiel dafür, wie europäische Institutionen nicht funktionieren", sagte Schneider "Handelsblatt-Online". "Statt klare Kriterien für die
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09).