Datability: Sicherheitslösung BizzTrust für Tablets ermöglicht innovative Geschäftsmodelle für Mobile
CeBIT 2014: Deutscher Sicherheitsspezialist zeigt Einsatzmöglichkeiten des sicheren Tablets gemeinsam mit Partnern SAP und John Deere
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Dedicated Cloud Lösung von OVH erfüllt internationale Standards
Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth
(Grüne) hat scharfe Kritik an IOC-Präsident Thomas Bach geübt. Roth
sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Montagausgabe): "Dass Bach jetzt als
Herr des IOC bei der Eröffnung der Paralympics mit Putin Champagner
trinkt, das ist für mich unerträglich." Roth ergänzte, das sei "eine
Verhöhnung der Opfer auf dem Maidan. Und auch der Menschen, die
weltweit in der jetzigen Situation Angst
Neuer Service der IHK Saarland
Bereits mit Urteil vom 20. März 2013, Aktenzeichen XI R 6/11 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar sind.
Mit Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R33/07 hatte der BFH noch entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Entsprechend hatten wir in unserem Newsletter 10/2010 auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei noch offenen Veranlagungen oder Steuerbescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, unter Hinweis auf die Änderung der Rechtsprechung Einspruch einzulegen oder einen Änderungsantrag zu stellen bzw. bei
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28.01.2014 entschieden, dass die Kriterien für die Beurteilung von Kreditwürdigkeit nicht dem Auskunftsanspruch des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen (Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/13).
Mit Urteil vom 22. Januar 2014 hat sich der I. Zivilsenat des BGH mit der Zulässigkeit eines Domainnamens beschäftigt, der sich in an einem bekannten Domainnamen orientierte und sich von diesem nur durch einen bewusst eingebauten Rechtschreibfehler unterschied.
Aus den geltenden Lizenzbedingungen für die Nutzung eines Fotos im Internet kann sich nach Auffassung des Landgerichts Köln ergeben, dass der geforderte Urhebervermerk bereits in der Bilddatei selbst enthalten sein muss.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines Vorabentscheidungs-ersuchens (Urteil v. 13.02.14 in der Rechtssache C-466/12) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der von seiner Internetseite auf fremde, urheberrechtlich geschützte Werke auf einer anderen Webseite verlinkt, keine Urheberrechtsverletzung begeht, sofern die auf der anderen Webseite dargestellten Werke dort jedermann frei zugänglich sind.