Mehr als ein Viertel der Mädchen im Alter von 6 bis 9 Jahren
träumen davon später Tierärztin oder Tierpflegerin zu werden. Nicht
ganz so deutlich ist das Bild bei den gleichaltrigen Jungs. Hier
führt mit 18 Prozent der Fußballer die Hitliste der Traumberufe an,
dicht gefolgt vom Polizisten (14 Prozent) und dem Feuerwehrmann (13
Prozent). Bei den Mädchen folgen auf Platz 2 mit deutlichem Abstand
die Ärztin (9 Prozent) und auf Platz 3 die Lehrerin
Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 19.11.2012 – Az. 23 U 68/12) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Betroffener eine Korrektur der, der SCHUFA gemeldeten Daten verlangen kann.
Am Dienstag, 15. Oktober 2013, 18:30 Uhr, findet das 4. Zukunftsforum BILDUNG zum Thema "Quo vadis Duale Berufsausbildung – von Unternehmen hochgeschätzt, von Jugendlichen und Eltern verkannt?" statt. Die duale Berufsausbildung genießt derzeit einen glänzenden Ruf – vor allem im Ausland. Regelmäßig berichten die Medien, wie unser System der Berufsbildung nicht nur hohe Arbeitsqualität hervorbringt, sondern auch die Jugendarbeitslosigkeit niedrig hä
Der Online-Handel bietet viele rechtliche Tücken. Das beginnt mit einfachen Dingen wie der Grenze zum gewerblichen Handel und endet bei ganz konkreten Informationspflichten, die es zu beachten gilt. Eine dieser Pflichten besteht darin, auf Sicherheitshinweise ordnungsgemäß hinzuweisen, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat (Urteil vom 16.5.2013 – Az: 4 U 194/12).
Das OLG Hamburg hatte sich mit der Frage der Wirksamkeit einer Klausel in den AGB von Microsoft zu beschäftigen, die die Weitergabe von "Windows 8" beschränkt. Die Hamburger Richter beurteilten die entsprechende Klausel als unangemessene Benachteiligung der Vertragsparteien und damit als unzulässig.
Der Vorsitzende der grün-nahen
Heinrich-Böll-Stiftung, Ralf Fücks, rät seiner Partei zu einer
Koalition mit der Union. "Schwarz-Grün wäre ein Risiko, aber mit der
Chance, politisch zu gestalten. Wenn man diese Chance hat, dann kann
man nicht sagen, bedaure, aber wir sind noch nicht so weit", sagte
Fücks der "Saarbrücker Zeitung" (Montag-Ausgabe).
Auf bestimmten Feldern gebe es sogar größere Gemeinsamkeiten
zwischen
Sogenannte "variable Marken", d. h. Marken, welche keine bestimmte Erscheinungsform beanspruchen, sondern in unterschiedlichen Varianten in Erscheinung treten können, sind nicht als Registermarken eintragungsfähig. Ihnen fehlt die nach dem Markengesetz erforderliche Markenfähigkeit. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 6. Februar 2013, Az.: I ZB 85/11.