Aus aktuellem Anlass warnt die IHK Saarland vor Spam-E-Mails mit Zahlungsaufforderungen angeblicher Inkassounternehmen. Zurzeit erhalten viele Unternehmer und auch Verbraucher E-Mails von ihnen unbekannten Inkassounternehmen. In den E-Mails werden sie aufgefordert, einen beigefügten Dateianhang (Zip- oder Exe-Datei) anzuklicken, um weitere Informationen zu der Forderung zu erhalten. Die IHK Saarland rät, die Datei auf keinen Fall zu öffnen, da sich dahinter vermutlich Schadprogra
Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Forderungen aus der CSU nach
Porno-Sperren im Internet eine Absage erteilt. Die Ministerin sagte
der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe): "Selbst im Sommerloch
ist die Forderung nach neuen Internetsperren unsinnig."
Die Koalition habe den Grundsatz "Löschen statt Sperren"
durchgesetzt und erfolgreich praktiziert, betonte
Leutheusser-Schnarrenberger. "Dem Jugendschutz hel
Nach den Sommerferien sind in vielen Bundesländern wieder
zahlreiche Abc-Schützen auf dem Weg zum Unterricht. Laut einer
aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt unter 1.001
Eltern mit Kindern zwischen 6 und 9 Jahren machen sich 54 Prozent der
Eltern keine Sorgen, dass ihr Kind unterwegs von einem Auto
angefahren oder im Straßenverkehr verletzt wird.
Gefragt nach den Gefahren auf dem Schulweg:
Von einem Auto angefahren oder im Straßenverkehr verl
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch konnten bereits in der Vergangenheit den Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz bzw. § 55 Energiesteuergesetz uneingeschränkt beantragen. Ab Januar 2013 sind neue Regelungen in Kraft getreten, wonach die Einführung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems für große Unternehmen bzw. die Einführung alternativer Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine u
Am 27. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Änderungen der handelsrechtlichen Publizitätspflichten für kleine Kapitalgesellschaften und entlastet damit den Mittelstand von Verwaltungs- und Kostenaufwand.
Dass der Gesetzgeber und die Gerichte zurecht ein Auge auf die sensible Behandlung von Daten haben, ist bekannt. Dass der Betreiber einer Internetseite bei der Erhebung persönlicher Daten Vorsicht walten lassen sollte, ergibt sich von selbst. Das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az: 3 U 26/12) hat nun entschieden, dass eine fehlende datenschutzrechtliche Aufklärung des Betreibers sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abmahnfähig ist.