Rechtsanwaltskammer Koblenz. Bei vielen Arbeitnehmern gehört die Nutzung des Internets zur täglichen betrieblichen Praxis. Neben Recherchearbeiten dient das Medium vor allem der Kommunikation via E-Mail. Wie sieht es aber mit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz aus? Wie viel Privates ist aus arbeitsrechtlicher Sicht erlaubt? Diese Entscheidung hängt maßgeblich vom Arbeitgeber selbst ab. Da es sich bei Dienst-PCs, E-Mail-Accounts und dienstlichen Smartphones um
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dies scheint nach wie vor das Motto einiger Arbeitgeber zu sein, die ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz umfassend überwachen. Welche Daten der Arbeitgeber beschaffen und verwenden darf, ist in §32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dies besagt, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers nur dann beschaffen und verarbeiten darf, we
Düsseldorf, 02. August 2011. Unternehmen mit Hauptsitz bzw. Niederlassung in Deutschland können sich ab sofort wieder um die Teilnahme an der Studie »Top Arbeitgeber für Ingenieure 2012« des international renommierten CRF Institute bewerben. Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern und einem starken Fokus im Ingenieurbereich offen. Erfolgreich teilnehmende Unternehmen werden abschließend mit dem G&uum
Düsseldorf, 11. Juli 2011. Das international renommierte CRF Institute startet die neue Studie »Top Arbeitgeber Deutschland 2012«. Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Unternehmen mit Hauptsitz bzw. Niederlassung in Deutschland und einer Größe ab 250 Mitarbeitern offen. Erfolgreich teilnehmende Unternehmen werden abschließend mit dem Gütesiegel »Top Arbeitgeber Deutschland 2012« ausgezeichnet und sind berechtigt, das Siegel für ein
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Januar 2011 – 3 AZR 621/08 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 8. Mai 2008 – 2 Sa 9/08
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich im Januar dieses Jahres in einer Entscheidung mit der Frage, ob eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet,
Es wäre allerdings falsch, aus dem Absturz an
der Börse auf die Lage von Porsche zu schließen. Der Sportwagenbauer
ist der profitabelste Autohersteller der Welt und will es bleiben,
der von Wiedeking angehäufte Schuldenberg schmilzt planmäßig. Sein
Leipziger Werk will Porsche aufrüsten, laut dem Betriebsrat geht das
einher mit einem Ausbau des Ausbildungsbetriebs in Stuttgart. Für die
Beschäftigten zählen solche Nachrichten viel mehr als d