juravendis Rechtsanwälte ++ BVerfG erlaubt Bezeichnung „Gen-Milch“

Münchener Rechtsanwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte zum Beschluss des BVerfG zur Erlaubnis des Begriffs "Gen-Milch".

Münchener Rechtsanwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte zum Beschluss des BVerfG zur Erlaubnis des Begriffs "Gen-Milch".
Eine Pressemitteilung des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) offenbart ein merkwürdiges
Demokratieverständnis. Die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
(AMNOG) vorgesehene frühe Nutzenbewertung mit folgenden
Preisverhandlungen entscheidet über die zentrale Frage, was die
Gesellschaft als Nutzen im Sinne eines medizinischen Fortschritts
anerkennt. "Der Gemeinsame Bundesausschuss will die frühe
Nutzenbewertung nicht nur durchführen, sondern deren Re
In seiner heutigen 874. Sitzung hat der Deutsche
Bundesrat den Gesetzgeber aufgefordert, beim
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) stärker auf die
Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte Rücksicht zu nehmen.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Rahmen von Rabattverträgen
Arzneimittel nur noch dann gegen die ursprünglich verordneten
ausgetauscht werden dürfen, wenn das in der Apotheke abgegebene
Präparat für alle Indikationen zugelassen
Die EU Zulassungsbehörde EMA hat gestern
empfohlen, die Zulassung der Diabetes-Medikamente des Herstellers
GlaxoSmithKline mit dem Wirkstoff Rosiglitazon ruhen zu lassen.
Dieses betrifft die Medikamente unter dem Handelsnamen Avandia®,
Avandamet® und Avaglim®.
Prof. Dr. Torsten Strohmeyer, Leiter Medizin und Forschung bei
GlaxoSmithKline Deutschland, nimmt dazu wie folgt Stellung:
"Die Patientensicherheit steht für GlaxoSmithKline stets an
höchster S
GlaxoSmithKline (GSK) bestätigt, dass die
Europäische Arzneimittelagentur EMA und die amerikanische Food and
Drug Administration (FDA) heute ihre jeweiligen Neubewertungen von
Avandia® (Rosiglitazonmaleat) und daraus resultierende Aktionen
bekannt gegeben haben.
In der Europäischen Union* hat die EMA die Zulassung für alle
rosiglitazonhaltigen Arzneimittel (Avandia®, Avandamet® und Avaglim®)
ausgesetzt. Infolge dessen werden Ärzte in ganz Europa
Immer wieder wird behauptet, in den Apotheken werde
nicht zugunsten von Krankenkassen und Versicherten gespart. Das ist
falsch: In und mit den Apotheken spart die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2010 rund 2 Milliarden Euro ein.
Jeweils rund 1 Milliarde Euro resultieren aus dem direkt an die GKV
gezahlten Apothekenabschlag sowie aus der aufwendigen Abgabe von
Rabattarzneimitteln, deren Hersteller der GKV die entsprechenden
Rabatte überweisen. "Die Apotheken setzen di
Die AOK hat vor einer "kalten Aushöhlung" der
Arzneimittelrabattverträge gewarnt. "Wenn die Bundesregierung die im
Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehenen Änderungen zu den
Rabattverträgen durchzieht, gefährdet sie auf unabsehbare Zeit das
bisher effektivste Instrument der Krankenkassen zur Kostensteuerung",
sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundeswei

Im Urteil vom 19.08.2010 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dass das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel verfassungsgemäß ist und nach wie vor seine Berechtigung hat.
In der öffentlichen Diskussion um das
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sind bislang die
geplanten Angriffe auf die Arzneimittel- und Patientensicherheit
durch die vorgesehene Änderung der Packungsgrößenverordnung und die
Aufweichung der aut-idem-Regelung weitgehend unbeachtet geblieben. In
der jetzigen Form würden aber beide erhebliche negative Auswirkungen
auf die Arzneimittelsicherheit und damit auf die Patienten haben. Zu
diesem Ergebnis kommen zwei
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der öffentlichen Diskussion um das
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sind bislang die
geplanten Angriffe auf die Arzneimittel- und Patientensicherheit
durch die vorgesehene Änderung der Packungsgrößenverordnung und die
Aufweichung der aut-idem-Regelung weitgehend unbeachtet. In der
jetzigen Form würden aber beide erhebliche negative Auswirkungen auf
die Arzneimittelsicherheit und damit auf den Patienten haben. Vor
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