Adventsschmuck im Betrieb: Elektrische Kerzen benutzen / TÜV Rheinland: Mitarbeiter müssen Brandschutzordnung einhalten / Bei elektrischen Lichterketten auf GS-Zeichen achten
In vielen Betrieben und Büros dekorieren Beschäftigte
ihren Arbeitsplatz mit Weihnachtsschmuck. Dies ist gesetzlich
erlaubt, solange der Chef einverstanden ist und Arbeitnehmer die
Brandschutzordnung des Betriebs einhalten. "Sofern das Unternehmen
Wachskerzen erlaubt, dürfen diese trotzdem nicht in der Nähe von
brennbaren Gegenständen wie getrockneten Tannenzweigen aufgestellt
werden", rät TÜV Rheinland-Experte Dieter Berndt. Außerdem sollt