Die neue brandenburgische Landesregierung muss nach
Ansicht des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa) gemeinsam mit den Kommunen schnell für konkrete Entlastungen
von Pflegenden sorgen: "Wir brauchen jede Fachkraft in der Pflege,
deshalb müssen wir gerade junge Familien intensiv dabei unterstützen,
Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen", erklärt die
brandenburgische bpa-Landesvorsitzende Ellen Fährmann.
Zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Krankenhausreform erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof.
Dr. Frank Ulrich Montgomery:
Berlin, 08.12.2014
"Dass sich Bund und Länder mit dem Umbau unseres
Krankenhaussystems beschäftigen, zeugt zumindest von einem gewissen
Bewusstsein für die drängenden Probleme in unseren Kliniken.
Ernüchternd sind jedoch die Ergebnisse und lassen an den antiken
Ausspruch denken: Der Ber
86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit
der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis der ersten
bundesweiten Versichertenbefragung, die ein neutrales Unternehmen im
Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die
repräsentative Befragung belegt zudem, dass die MDK-Gutachter von 90
Prozent der Versicherten als kompetent, hilfsbereit und freundlich
wahrgenommen werden. Bundesweit sind bislang
Berlin, 4. Dezember 2014: Patienten und Ärzte
stärker für die Risiken von Schlaf- und Beruhigungsmitteln zu
sensibilisieren, ist das Ziel einer gemeinsamen Aufklärungskampagne
von BARMER GEK, Deutscher Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) und
Bundesärztekammer (BÄK). In Deutschland sind rund 1,2 Millionen
Menschen von Schlaf- und Beruhigungsmitteln abhängig. "Vielen
Menschen ist das Suchtpotenzial der zur Wirkstoffgruppe der
sogenannten Benzo
Das Pflegezeitgesetz wird genutzt, um vor
Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes ein Problem zu
beseitigen: Der Familienausschuss des Bundestages hat am heutigen 3.
Dezember 2014 in letzter Sekunde einen Fehler behoben, der sich in
die geplante Änderung von § 38 a SGB XI eingeschlichen hatte. Nach
der Neuregelung hätten Pflegebedürftige zwar weiterhin Anspruch auf
einen monatlichen Zuschlag gehabt, wenn sie in ambulant betreuten
Wohngruppen leben – aller
Angesichts eines enormen Investitionsstaus in den
deutschen Krankenhäusern hat die Techniker Krankenkasse (TK) die
Bundesländer zu mehr Engagement für die Kliniken aufgefordert. "Seit
Jahren stellen die Länder nur rund fünf Prozent der
Krankenhaus-Betriebskosten für Investitionen zur Verfügung", sagt der
TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Eigentlich müsste es etwa
doppelt so viel sein. Die Folge sei ein Investitionsstau von 30 bis
50 Mi
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven
Mitgliedseinrichtungen, davon über 100 in Bremen/Bremerhaven, die
größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer
Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und
(teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und
Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.
Berlin, 01. Dezember 2014 – Anlässlich des
Welt-AIDS-Tags rufen Bundesärztekammer (BÄK) und
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu einem vorurteilsfreien Umgang mit
HIV-Infizierten auf.
"Aufgabe von Ärzten ist es, ihre Patienten nach einer Diagnose
aufzufangen und sie medizinisch zu betreuen. Ärzte wirken aber auch
präventiv und klären über Ansteckungsrisiken auf. So gehen sie gegen
Verharmlosung und gesellschaftliche Vorurteile an",
"Aus der Praxis – für die Praxis", unter diesem
Motto fand am 11. und 12. November die Berliner Pflegekonferenz
statt. Neben den pflegepolitischen Reformplänen standen überwiegend
Fragen aus dem Pflegealltag im Fokus der Diskussionen. Der
Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Joseph Laumann, stellte
in seinem Vortrag klar, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
erst nach Verhandlung eines neuen Pflegeschlüssels mit den Ländern
wirksam werde
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von
Pflegediensten gegenüber Sozialhilfeträgern gestärkt. Denn auch nach
dem Tod des Hilfeempfängers hat der Pflegedienst einen Anspruch auf
Vergütung für die von ihm geleistete Versorgung gegenüber dem
Sozialhilfeträger, soweit für die erbrachten Leistungen eine
Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger ausgesprochen
wurde. Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesver