625 ehrenamtliche Bewährungshelfer in Baden-Württemberg – Resultat der freien Trägerschaft (FOTO)

625 ehrenamtliche Bewährungshelfer in Baden-Württemberg – Resultat der freien Trägerschaft (FOTO)

In Baden-Württemberg engagieren sich aktuell 625 Bürger in der
Betreuung Straffälliger: auf ehrenamtlicher Basis, angeleitet und
unterstützt von hauptamtlichen Kollegen der NEUSTART gGmbH.

Die erfolgreiche Etablierung der ehrenamtlichen Bewährungshilfe in
Baden-Württemberg zählte zu den wesentlichen Zielsetzungen der
landesweiten Übertragung von Bewährungs- und Gerichtshilfe in freie
Trägerschaft im Jahre 2007.

Sieben Jahre danach

Allg. Zeitung Mainz: Unfassbar / Kommentar zu Ecclestone

Die Kinderhospizstiftung bekommt eine Million
Dollar, die Staatskasse 99 Millionen. An sich wäre das erfreulich.
Aber dieses Geld ist schmutzig. Es stammt aus einer Machenschaft, bei
der sich die Beteiligten auf die Strafprozessordnung berufen. Die ist
fast 140 Jahre alt, hat aber das, was am 5. August 2014 geschah, noch
nie gesehen und schon gar nicht verdient. Das Ende des
Ecclestone-Verfahrens stinkt zum Himmel. Die Vorwürfe gegen
Ecclestone hätten sich nicht erhärtet,

MPC Rendite-Fonds Leben plus IV und V: Hahn Rechtsanwälte reicht Prospekthaftungsklagen ein / Verjährung droht

Hahn Rechtsanwälte hat für den MPC Leben plus IV
erste Klagen gegen die Gründungskommanditistinnen MPC Capital
Investments GmbH und TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds mbH (zugleich Treuhänderin) wegen Prospekthaftung
eingereicht. Weitere Klagen – auch zu dem nahezu identischen Prospekt
beim MPC Leben plus V – werden folgen.

Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte werden die bestehenden
Risiken dieser Beteiligungen in den Emissionspr

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil/Sprachtests

Ohne die Kenntnis der deutschen Sprache ist
Integration nicht möglich. Daran gibt es keine Zweifel, und daran
rüttelt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht, das
Sprachtests für Ehepartner von Türken infrage stellt. Das Urteil ist
in der Sache ausgewogen, aber es hat Schwächen: der Adressatenkreis
ist zu klein gefasst.

Die Luxemburger Richter sagen ziemlich klar, was der deutsche
Gesetzgeber nun zu machen hat: mehr Ausnahmen und mehr
Einzelf

Allg. Zeitung Mainz: Sumpfblüten / Kommentar zum Netz-Urteil des BGH

Anonyme Kommentare im_Netz sind feige. Nur in den
seltensten Fällen muss man seinen Namen wirklich schützen. Und wenn
es so weit ist, sucht man sowieso besser die Polizei oder einen
Anwalt auf als sich im_Internet auszulassen. Aber auch lautere Motive
darf man keineswegs bei jeder nicht zurückverfolgbaren Äußerung
unterstellen. Insofern darf man also fragen, was die Karlsruher
Richter dazu bewogen hat, ihr Urteil zu sprechen. Pöbelei und dem
Pranger-Unwesen s

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum Stuttgart-21-Prozess

Die gerichtliche Aufarbeitung des "schwarzen
Donnerstag" greift zu kurz: Würden alleine die Beamten für den
Einsatz im Schlossgarten zur Rechenschaft gezogen, wäre das höchst
unbefriedigend. Die Polizei war schließlich nur das Werkzeug, das von
der politischen Führung benutzt wurde – oder eben missbraucht, wie
Gewerkschafter schon früh kritisierten. Auch deshalb ist es gut, dass
der Einsatz parallel zum Prozess vom Landtag erneut aufgearbeitet
w

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu BGH/Fahrradhelm-Urteil

Für die Kosten der Freiheit der einen zahlen im
Ernstfall auch andere. Die Kosten für den Unfall der Fahrradfahrerin,
die ohne eigene Schuld, aber auch ohne Helm verunglückt ist, weil ein
Autofahrer die Türe geöffnet hat, ohne zu schauen, zahlt jetzt in
voller Höhe dessen Haftpflichtversicherung. So hat es gestern der
Bundesgerichtshof entschieden. Die Vorinstanz hatte der schwer
verletzten Frau noch auferlegt, zwanzig Prozent der Unfallkosten
selbst zu tragen.

Allg. Zeitung Mainz: Kein guter Tag / Kommentar zur Fahrradhelm-Pflicht

Eine verletzte Radlerin bekommt vollen
Schadenersatz, obwohl sie ohne Helm fuhr. So weit, so gut. Aber
generell von einem guten Tag für die Radfahrer zu sprechen, nein, das
wäre absurd. Die Richter sagen: Es gibt keine Helmpflicht und kein
"Verkehrsbewusstsein", das die Radlerin zum Helmtragen verpflichtet
hätte, deshalb sei ihr kein Vorwurf zu machen. Aber warum gibt es
keine Helmpflicht und kein Verkehrsbewusstsein? Weil Spekulationen
geschürt werden, bei He

Ströbele setzt auf Range

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele hofft,
dass Generalbundesanwalt Harald Range die Forderung unterstützt, den
Geheimdienst-Enthüller Snowden nach Deutschland zu holen.

Snowden könne in Moskau nicht uneingeschränkt aussagen, sagte
Ströbele am Sonnabend im rbb-inforadio. Wenn der Generalbundesanwalt
es ernst meine mit den Ermittlungen in der Abhöraffäre um das Handy
von Kanzlerin Merkel, dann habe er mehr Möglichkeiten als der
U

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundesanwaltschaft/Ermittlungen

Auch wenn Generalbundesanwalt Range formal gegen
unbekannt ermittelt, wird sein Vorgehen das ohnehin lädierte
Verhältnis Berlins zu Washington weiter belasten. Range ist zu
danken, dass er den Aufklärungswillen des Rechtsstaates über
diplomatische Rücksichtnahmen gestellt hat. Wie sehr er dazu von der
Bundesregierung ermuntert oder gebremst wurde, lässt sich nach
jetzigem Informationsstand nicht sicher sagen. Es gibt Indizien für
beide Thesen. Ebenso unkl