Die Australische Konsumentenschutzbehörde ACCC
(Australian Competition and Consumer Commission) hat 2014 begonnen
die geschäftlichen Aktivitäten von Lyoness in Australien auf Anregung
von Mitbewerbern zu untersuchen.
Das Ergebnis der Untersuchungen der ACCC wurde dem australischen
Bundesgericht übergeben. Dessen Entscheidung ist nun klar und
deutlich ausgefallen: Lyoness ist kein Pyramidenspiel und betreibt
auch keinerlei ungesetzliche Verkaufsaktivitäten.
Die deutsche Glücksspielgesetzgebung gerät immer
mehr unter Druck. In Luxemburg hat heute der Generalanwalt vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge in einem
weiteren deutschen Verfahren vorgelegt (Rechtssache Ince, C-336/14).
Die Aussagen des Generalanwalts sind eine Ohrfeige für die
deutsche Rechtsprechung zum alten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV),
der bis 2012 galt. Der EuGH hatte 2010 entschieden, dass die
Glücksspielpol
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof
Maciej Szpunar hat heute im Vorlageverfahren Sebat Ince (C-336/14)
seine Schlussanträge vorgelegt. Sollten die Luxemburger Richter den
Schlussanträgen folgen, dürfte höchstrichterlich besiegelt sein, dass
das seit Jahren verzögerte bundesweite
Sportwettenkonzessionsverfahren auch gegen Europarecht verstößt.
Hintergrund ist, dass bayerische Behörden eine Vermittlerin von
Sportwetten wegen fehlende
Aufgrund diverser Medienberichte zum
Verschwinden von Felix Vossen möchten wir wie folgt informieren:
Die Firma Vossen wurde 1996 verkauft und ist seit 2004 100%ige
Tochter der Linz Textil AG, einem österreichischen Textilkonzern. Die
FIRMA Vossen GmbH & Co. KG steht seither weder in geschäftlicher noch
anderweitiger Beziehung zur FAMILIE Vossen.
Aus diesem Grund können wir keine Angaben oder Auskunft zu diesem
Fall oder über die Familie Vossen geben.
In dieser Woche ging das Kölner Fintech-Portal
moneymeets als Sieger aus einem zukunftsweisenden Prozess hervor.
Hauptstreitpunkt des Verfahrens war das Provisionsabgabeverbot, gegen
das moneymeets nach Ansicht des Klägers, eines Versicherungsmaklers,
verstoßen würde. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Köln
nicht und legte den entscheidenden Punkt des Verfahrens im Sinne von
moneymeets aus. Damit hat moneymeets einen wichtigen Sieg für den
Verbra
Die Öffnung der Zeitarbeit für Flüchtlinge und
Geduldete ist beschlossene Sache. Mit den heute verabschiedeten
gesetzlichen Änderungen können nunmehr Asylbewerber und Geduldete
nach einer Wartezeit von 15 Monaten, in sogenannten Mangelberufen
sogar nach einer Wartezeit von drei Monaten, bei einem
Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden, da die Vorrangprüfung der
Bundesagentur für Arbeit nach Ablauf der vorgenannten Wartezeiten
entfällt. Bisla
Länder müssen Gesetz konsequent umsetzen und
abschieben
Drei Wochen nach dem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt hat der
Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket
zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms beschlossen. Hierzu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Thomas Strobl sowie der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Ma
Der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat am 02.
September 2015 in einem Hinweisbeschluss erklärt (Az. 23 U 24/15),
dass er die Berufung der beklagten Bank gegen ein Urteil der 7.
Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 18.02.2015 zurückweisen
wolle. Die zweiwöchige Widerrufsfrist sei noch nicht abgelaufen, weil
die von der Beklagten erteilte Widerrufsfrist fehlerhaft gewesen sei.
Sie enthalte die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
unzutreffende Formulierung &qu
Erst Ende September hatte der Bayerische
Verfassungsgerichtshof die Legitimation des Glücksspielkollegiums als
verfassungswidrig verworfen und damit eine tragende Säule des
Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) erschüttert. Mit den Vorschlägen
für eine moderne Glücksspielregulierung schlägt Hessen nun in die
gleiche Kerbe. Die hessische Landesregierung hat mit dem Verweis,
dass die gesetzgeberische Intention mit Blick auf die Ziele des
GlüStV