Der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat am 02.
September 2015 in einem Hinweisbeschluss erklärt (Az. 23 U 24/15),
dass er die Berufung der beklagten Bank gegen ein Urteil der 7.
Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 18.02.2015 zurückweisen
wolle. Die zweiwöchige Widerrufsfrist sei noch nicht abgelaufen, weil
die von der Beklagten erteilte Widerrufsfrist fehlerhaft gewesen sei.
Sie enthalte die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
unzutreffende Formulierung &qu
Erst Ende September hatte der Bayerische
Verfassungsgerichtshof die Legitimation des Glücksspielkollegiums als
verfassungswidrig verworfen und damit eine tragende Säule des
Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) erschüttert. Mit den Vorschlägen
für eine moderne Glücksspielregulierung schlägt Hessen nun in die
gleiche Kerbe. Die hessische Landesregierung hat mit dem Verweis,
dass die gesetzgeberische Intention mit Blick auf die Ziele des
GlüStV
Der Wirtschaftsminister von Thüringen
Wolfgang Tiefensee (SPD) besucht heute auf Einladung der
Unternehmensleitung den traditionsreichen Produktionsstandort der
Joh. Wilh. von Eicken GmbH in Dingelstädt. Die Beschäftigten werden
beim Besuch des Ministers auf die immer noch fehlende 1:1-Umsetzung
der EU-Tabakprodukt-Richtlinie durch die Bundesregierung hinweisen.
Bisher hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)
lediglich einen Referentenentwurf für ein n
Die Sommerreifen noch drauf, an der vereisten Scheibe schnell ein
kleines Guckloch freigekratzt – wer so unterwegs ist, kann nicht nur
eine Bußgeldzahlung, sondern auch den Versicherungsschutz riskieren.
Die DVAG erläutert, was Autofahrer unbedingt wissen sollten.
Glätte durch Regen, Schnee oder Eis – das typische Herbst- und
Winterwetter ist laut Statistischem Bundesamt mit rund 13.000 Fällen
pro Jahr genauso oft der Grund für Unfälle mit Personensch&
Hostinganbieter garantiert Speicherung
der Daten auf deutschen und europäischen Servern unter Einhaltung der
jeweiligen restriktiven Datenschutzregeln
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das "Safe
Harbor"-Datenschutzabkommen mit den USA für ungültig erklärt hat,
müssen sich unzählige deutsche Firmen – Fachleute gehen hier von bis
zu mehreren hunderttausend Unternehmen aus – auf die Suche nach einem
neuen Cloud-Anbieter machen. Mit Hosti
Zu den Überlegungen, privates Wohneigentum für die
Unterbringung von Flüchtlingen zu beschlagnahmen, erklärt der
Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr.
Hermann Otto Solms:
"Der Eingriff in das Privateigentum, wie er von der
Bundesregierung derzeit geplant wird und von einzelnen
Landesregierungen bereits gesetzlich beschlossen wurde, ist eine
große Gefährdung für den inneren Frieden unserer Gesellschaft.
Zum Urteil des EuGH zum Datenabkommen mit den USA
erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:
"Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz in Europa. Denn die
Daten von EU-Bürgern waren schon lange nicht mehr in dem sicheren
Hafen, den uns das –Safe Harbor—Abkommen vorgaukelte. Seitdem wir
wissen, dass Datenkraken wie Google oder Facebook nicht zimperlich
mit der Weitergabe von Informationen an die NSA waren, ist klar, dass
dieses Abkommen
Am heutigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof das Abkommen
zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU als ungültig
verworfen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer:
"Der Europäische Gerichtshof hat klar entschieden, dass "Safe
Harbour" mit dem europäischen Recht unvereinbar ist. Diese
Entscheidung ist sehr gut nachvollziehbar, da
Zu der heutigen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und
Bundesjustizministerin a.D.:
"Während die nationale und europäische Politik in Sachen
Datenschutz Däumchen dreht, setzt der EuGH mit einem Paukenschlag das
Recht auf Datenschutz durch. Der Europäische Gerichtshof ist der
einzige echte Hüter der Grundrechte in Europa. Die b
Normalerweise gilt innerhalb von Eigentümergemeinschaften das
Mehrheitsprinzip. Das heißt, ein einzelnes Mitglied kann nicht gegen
den Rest der Eigentümer seinen Willen durchsetzen. Doch es gibt nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch Fälle, in
denen sich das Prinzip umkehrt. Dann nämlich, wenn Maßnahmen dringend
erforderlich sind und sofort erfolgen müssen. (Bundesgerichtshof,
Aktenzeichen V ZR 9/14)