In der Pressemitteilung vom 29. September
2015 steht: Wichtig ist, dass der Aktionär noch im Besitz der Aktien
ist. Korrektur: Wichtig ist, dass der Aktionär zum Zeitpunkt – als
die Insiderinformation bekannt wurde – noch Inhaber der Aktien war.
Heinz Gruber verlangt von der Volkswagen AG Schadensersatz. Der
Kleinanleger hat im Sommer 2015 für durchschnittlich 208 Euro pro
Aktie insgesamt 170 Vorzugsaktien des Automobilherstellers gekauft.
Für Grubers Fachanwäl
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit
seiner Entscheidung vom 25.09.2015 (Az.: Vf. 9-VII-13, Vf. 4-VII-14,
Vf. 10-VII-14) über drei Popularklagen gegen zahlreiche Regelungen
des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) deutlich gemacht, dass der
GlüStV in allen seinen wesentlichen Grundzügen auf
verfassungsrechtlich festem Boden steht.
Den von privaten Glücksspielakteuren gestellten zahlreichen Klagen
hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof ganz ü
Der Bayerische Verfassungsgerichtshofs hat mit
einer heute veröffentlichten Entscheidung zentrale Bestandteile des
Glücksspielstaatsvertrags in Frage gestellt. Durch die Entscheidung
gerät insbesondere das zentrale Gremium der
Glückspielaufsichtsbehörden, das sog. Glücksspielkollegium, ins
Wanken. Da durch die Regelungsbefugnisse des Kollegiums das
Rechtsstaatsprinzip verletzt wird, darf das Glücksspielkollegium
keine Rechtsnormen über Glückssp
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 14.
September mit dem Referentenentwurf zum Strommarktgesetz einen
weiteren Schritt zur Reform des Strommarkts gemacht. Heute endet mit
Abgabe der Stellungnahmen die Verbändeanhörung. Dazu Katherina
Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU): "Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen aus Sicht der
Stadtwerke nicht aus, um Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit
langfristig zu g
Heinz Gruber verlangt von der Volkswagen AG
Schadensersatz. Der Kleinanleger hat im Sommer 2015 für
durchschnittlich 208 Euro pro Aktie insgesamt 170 Vorzugsaktien des
Automobilherstellers gekauft. Für Grubers Fachanwältin Petra
Brockmann von HAHN Rechtsanwälte ist die Sache klar: "Nach unserer
Prüfung können VW-Aktionäre Schadensersatzansprüche wegen
unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen geltend machen." Das treffe bei
Heinz Gruber zu. "D
"Bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in
nationales Recht sind uns vier Punkte wichtig, allen voran muss der
Vorrang der Fach- und Teillosvergabe im § 93 Abs. 3 (jetzt Abs. 4)
GWB erhalten bleiben. Daher begrüßen wir die unveränderte
Beibehaltung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe im
Gesetzentwurf ausdrücklich. Diese hat sich in der Praxis bewährt und
ermöglicht es der mittelständischen Bauwirtschaft, im Wettbewerb um
öffent
Bildung von Investitionsabzugsbeträgen wird
erleichtert
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Steueränderungsgesetz 2015 (vormals Gesetz zur Umsetzung
der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung an den Zollkodex der
Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften)
abschließend beraten. Zu den wichtigsten Änderungen erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillman
Steuerzahler besser vor Inanspruchnahme durch
Bankenrettung geschützt
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das sogenannte Abwicklungsmechanismusgesetz beschlossen.
Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
"Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers
markierte vor fast genau sieben Jahren den Ausbruch der Finanzkrise
und ein Umdenken in der Finanzmarktregulierung.
Die Suizidbeihilfe muss grundsätzlich straffrei
bleiben, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Nur
organisierte Suizidangebote sollten verboten werden, heißt es in
einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages. Dieser
tagt am Mittwoch (23.9.) zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. Es dürfe
nicht mehr als nötig gesetzlich geregelt werden, so die
Patientenschützer, deren Stellungnahme an alle Bundestagsabgeordneten
ging (http://ots.de/CN9Bu).
Mit Urteil vom 17.09.2015 (Az. I ZR 228/14) hat
der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass es
sich im verhandelten Fall um keine Kabelweitersendung im Sinne von §§
20, 20b UrhG handelt. Die betroffene Wohnungseigentümergemeinschaft
(WEG) leitet innerhalb eines Gebäudes Rundfunksignale an die
angeschlossenen Wohneinheiten weiter.
Die Besonderheit des Falles liegt nach den Ausführungen des Senats
darin, dass die WEG das Kabelnetz selbst betrei