Das Landgericht in Münster hat eine einstweilige
Verfügung gegen die Landwirtschaftsverlag GmbH erlassen (AZ 012 O
187/15). Es ist nicht die erste, schon das Landgericht Köln hatte
gegen den Verlag, der unter anderem die Internetseite
www.topagrar.com betreibt, eine Verfügung erlassen. "Anscheinend geht
es bei diesem Verlag nicht um objektiven Journalismus, viel mehr ist
er ein Sprachrohr der industriellen Massentierhaltung", so Jan
Peifer, Gründer des De
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die
sechs noch anhängigen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der
Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die geplante dritte Start-
und Landebahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Mit dieser
Entscheidung hat die Genehmigung Bestandskraft. Hierzu erklärt Ralph
Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV
(Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):
Das Landgericht München I hat auf Antrag der
Nichia Corporation ("Nichia") am 18. Juni 2015 eine einstweilige
Verfügung erlassen (Aktenzeichen 21 O 10307/15). Mit dieser
Entscheidung wird es Herrn Bernd Kammerer, der Everlight Electronics
Europe GmbH sowie der Everlight Electronics Co., Ltd. bei Meidung
eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR untersagt, im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Bezug auf
Nichias europäisches
– Verfassungsexperte Otto Depenheuer mahnte bei
Round-Table-Gespräch der Agentur zur Modernisierung der Ukraine (AMU)
die Unabhängigkeit des ukrainischen Verfassungsgerichtes ein
Klare Worte fand Otto Depenheuer im Rahmen eines
Round-Table-Gespräches in der Ukraine: "Es bedarf einer Vielzahl von
Reformschritten, einer vielschichtigen Überzeugungsarbeit und nicht
zuletzt sehr viel Zeit um die Ukraine bei Verfassung und
Verfassungsgerichtsbarkeit an die EU heranzuf&uum
Heute hat der Bundesrat einen schweren
Schlag gegen den globalen Tierschutz geführt. Mit großer Mehrheit
wurde für eine Änderung des Tierschutzgesetzes votiert, die ein
Verbot der Pelztierhaltung vorsieht.
Dem Tierschutz ist damit nicht geholfen. Nun passiert nur eines:
Die Pelzproduktion wandert nach Osten ab, in Länder, in denen schon
heute Pelztiere unter schlechten Bedingungen gezüchtet werden.
Hier wurde Gesetzgebung nach dem Sankt-Florians-Prinzi
Bereichsausnahme für das Rettungswesen wird in
nationales Recht umgesetzt
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des
Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen, mit dem
u.a. die auf EU-Ebene verankerte Bereichsausnahme für das
Rettungswesen – ohne Einbeziehung der reinen Krankentransporte – in
nationales Recht umgesetzt wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ingbert Liebi
Ein Bündnis aus Ökostromanbietern und Stadtwerken
klagt gegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley
Point C. Die bereits fertiggestellte Klage wollen die zehn
Unternehmen in den kommenden Tagen beim Gericht der Europäischen
Union in Luxemburg einreichen. Am Abend stimmt der Bundestag darüber
ab, ob auch Deutschland gegen die umstrittenen Beihilfen Klage
erheben soll. Greenpeace Energy, die Energieversorgung Filstal, die
österreichische oekostro
Positiver Ansatz, zu geringe Effekte, teuer für die
Beitragszahler der GKV. So lautet die Einschätzung der
Innungskrankenkassen zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der
Strukturen der Krankenhausversorgung, das heute in erster Lesung im
Bundestag beraten wird.
"Das Reformpaket kann nur dann erfolgreich sein, wenn vor allem
die Länder ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierung von
Investitionen nachkommen, doch davon steht im Gesetz nichts", sagt
Hans Peter W
Ende des Jahres 2012 schlossen die Neckermann
Energie GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dieter Heisig,
und Frau Marlene Neckermann mit Herrn Reiner Hamberger einen Vertrag,
in dem ihm das Recht eingeräumt wurde, den Namen "Neckermann" für
folgende Unternehmensbezeichnungen entgeltlich zu nutzen:
– Neckermann SynEnergy
– Neckermann Neue Energie
– Neckermann Solar
Im April 2015 kündigten die Neckermann Energie GmbH und Frau
Marlene Nec
In Berlin soll künftig das Betteln von und mit
Kindern gesetzlich untersagt werden, um gegen deren Ausbeutung und
die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorzugehen.
Sorgeberechtigte sollen bei Verstößen mit bis zu 500 Euro Bußgeld
bestraft werden. Nach einer Forsa-Umfrage für das Hamburger Magazin
stern spricht sich eine breite Mehrheit von 70 Prozent der
Bundesbürger für ein Verbot dieser organisierten Bettelei in ganz
Deutschland aus