Arbeitsrechtler Matthias Hofinger fordert
Konsequenzen aus Veröffentlichungen über ein Millionen-Angebot an
AirBerlin durch FBB-Chef Hartmut Mehdorn und fordert den Aufsichtsrat
zur Prüfung dieser Vorgänge auf. Andernfalls handelt der Aufsichtsrat
selbst pflichtwidrig.
Mitglieder des FBB-Aufsichtsrats sind u. a. Ministerpräsident
Platzeck (Brandenburg), der regierende Bürgermeister Wowereit und
Innensenator Henkel (Berlin) und die Staatssekretäre Bomba
Im Zusammenhang mit dem gegen ihn verhängten Urteil
wegen persönlicher Treuepflichtverletzungen hat Oliver Schulz erneut
unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Der ehemalige
Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds war vor dem Landgericht Berlin
(AZ: 98 O 67/11) wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der
Komplementärgesellschaften zahlreicher InfraTrust-Fonds zu
Schadensersatz verurteilt worden. Oliver Schulz hatte im Dezember
2010 versucht, die InfraTrust
"Wenn das restriktive Glücksspielrecht in
Deutschland nicht bald grundlegend und nachhaltig korrigiert wird,
werden innerhalb der nächsten fünf Jahre mindestens 750.000
Freizeitspieler allein aus dem Bereich des gewerblichen
Automatenspiels zu illegalen und staatlich nicht mehr
kontrollierbaren Spielangeboten abwandern. Berücksichtigt man auch
die Spieler, die nur gelegentlich an Automaten spielen, so dürften
wahrscheinlich sogar mehr als eine Million Bundesb
Der Fiskus wird bei Umbauten von Wohnungen und Häusern, die vom
Eigentümer als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt
werden sollen, gerne mal hellhörig. Denn die Allgemeinheit muss eine
solche Maßnahme nur dann mitfinanzieren, wenn es sich um
zwangsläufige Aufwendungen handelt, die beim Rest der Steuerzahler
nicht anfallen. Die behindertengerechte Ausgestaltung eines
Wohnobjekts für ein Familienmitglied fällt nach Auskunft des
Eigentümergemeinschaften bezahlen dem Verwalter Geld dafür, dass
er ihre Angelegenheiten zuverlässig und fristgerecht erledigt.
Erfüllt ein Beauftragter diese Voraussetzungen nicht, dann kann sich
die Gemeinschaft von ihm trennen – schlimmstenfalls auch ohne
Einhaltung von Fristen. Doch nicht jeder Fehler reicht nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aus, gleich
zum Äußersten zu greifen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR
105/11)
Wenn es der Eigentümer einer Immobilie über einen jahrelangen
Zeitraum widerspruchslos hinnimmt, dass sein Mieter den monatlichen
Zins zum falschen Zeitpunkt überweist, dann kann er später nicht
abrupt wegen einer Verletzung der Vertragspflichten kündigen. So
sieht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die
höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland. (Bundesgerichtshof,
Aktenzeichen VIII ZR 191/10)
Der Bundesverband Praktizierender
Tierärzte (bpt) begrüßt die gestrige Einigung des
Vermittlungsausschusses, dem Deutschen Bundestag die Verabschiedung
der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu empfehlen. "Das ist
der richtige Ansatz, um den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung
nach und nach zu reduzieren und damit das Risiko der Entstehung und
Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu minimieren," erklärt
bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Göt
Im Rahmen eines von RölfsPartner betreuten
Verfahrens vor dem Finanzgericht München (FG) (Urteil vom 13.3.2013,
3 K 235/10) wurde nun erstmals entschieden, dass in Deutschland nicht
nur juristische Personen, sondern auch Personengesellschaften
Organgesellschaften im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
sein können. Das FG folgt damit der Argumentation von RölfsPartner,
dass die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 (MwStSystRL;
vormals Richtlinie 77/388/
Gemeinsame Erklärung des Deutschen Städtetages, des Deutschen
Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des
Verbandes kommunaler Unternehmen e.V.
Kommunale Verbände erfreut über Abschluss des Trilogverfahrens zur
Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform –
Kommunalwirtschaftliche Strukturen beim Wasser und ehrenamtliche
Strukturen beim Rettungsdienst haben Bestand
Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen aus
Wie bereits unlängst berichtet, hat die Vogl
Rechtsanwalt GmbH gegen eine Bank und gegen eine (dreibuchstabige)
Vermögensberatungsgesellschaft, sowie den Finanzberater ein
bahnbrechendes Urteil beim OGH erwirkt.
Die Begründung des Urteiles ist lapidar. Wenn der Vermögensberater
und die Bank bemerken, dass sich der Kunde nicht auskennt, daher voll
vertraut, haften sie für den angerichteten Schaden, der durch die
mangelnde Aufklärung entsteht. Derzeit wenden sich