WAZ:Ärgerlich, aber kaum vermeidbar – Kommentar von Ulf Meinke

Wenn Piloten abgehobene Gehaltsforderungen stellen
oder Lokführer wieder einmal die Bahn ausbremsen, sind es wohl nur
besonders geduldbegabte Kunden, die gelassen bleiben. Wenn der Streik
nicht nur eine Meldung in der Tagesschau ist, sondern den eigenen
Alltag belastet, dominiert wohl meist eine allzu menschliche Emotion:
Verärgerung. Wie kann es sein, dass kleine Berufsgruppen ganze
Unternehmen lahmlegen?

Ein Großbetrieb, ein Tarifvertrag – es ist leicht zu beklagen,
da

WAZ: Google muss das Vergessen lernen – Kommentar von Ulrich Reitz

Wir wissen, wo du bist. Wir wissen, wo du warst. Wir
können mehr oder weniger wissen, was du gerade denkst." Das hat
Google-Chef Eric Schmidt gesagt. "Vergesst Big Brother – Google ist
besser!", urteilte jetzt in einem mutigen Brief an Schmidt der
Springer-Chef Döpfner. Da ist viel dran. Google ist eine Weltmacht.
Die Firma durchsucht mehr als eine halbe Milliarde Internet-Adressen,
setzt sie neu zusammen und macht daraus Werbe-Erlöse. Weltweit 60
Prozent der O

Rheinische Post: Kommentar / Ende der Gebührenfalle = Von Georg Winters

Es ist legitim, wenn eine Bank die Kosten für
Leistungen, die sie im Sinne des Kunden erbringt, diesem auch in
Rechnung stellt. Aber bei der Kreditbearbeitungsgebühr zahlen
Darlehensnehmer für die Interessen der Bank, weil diese die
Kreditwürdigkeit des Kunden prüft und somit ihr eigenes Risiko
mindert. Die Kosten dafür dem Kunden aufzubürden, ist deshalb
Abzockerei. Und die schadet dem ohnehin schlechten Image des
deutschen Geldgewerbes. Glückliche

Rheinische Post: Kommentar / Auch Google muss sich den Regeln unterwerfen = Von Reinhard Kowalewsky

Das neue Urteil zu Google schafft gleich in
zwei Punkten Klarheit: Auch die globale Suchmaschine muss sich den
Datenschutzregeln Europas fügen. Gerade der einfache Bürger kann sich
davor schützen, dass ihm über das Internet frühere Verfehlungen auf
Lebenszeit vorgehalten werden. Es gibt selbst gegenüber Google ein
"Recht auf Vergessen". Dabei stellt der Europäische Gerichtshof fest,
dass Google sich den Taschenspielertrick sparen kann, zwischen
l

Thomson Reuters begeht 50 Jahre wissenschaftliche Zitat-Indexierung im Web of Science

Das Unternehmen für geistiges
Eigentum und Wissenschaft [http://ip-science.thomsonreuters.com/]
Thomson Reuters, weltweit führender Anbieter intelligenter
Informationen für Firmen und Fachkräfte, hat heute das 50. Jubiläum
[http://wokinfo.com/sci-anniversary.html] seines Science Citation
Index (SCI) angekündigt, dem Vorläufer des Web of Science(TM)
[http://thomsonreuters.com/thomson-reuters-web-of-science/], der
führenden Plattform für wissensc

Mitteldeutsche Zeitung: zu VW

VW-Chef Martin Winterkorn wird von Gewerkschaftern
und Politikern zurecht dafür gelobt, dass sein Konzern in den
vergangenen Jahren viele tausend Arbeitsplätze geschaffen hat. Dank
eines Wachstumskurses. Dieser geht aber mit steigenden Risiken
einher. Die Kehrseite des Jobwunders ist, dass VW es mit höheren
Personalkosten als die Konkurrenz zu tun hat. Dies will man mit einer
größeren Effizienz in der Fertigung ausgleichen. Der Konzern bastelt
an Baukastensysteme

Mitteldeutsche Zeitung: zum Internet

Auch die Richter haben bisher lediglich einige
unscharfe Kriterien für die notwendige Grenzziehung geliefert: Es
gibt die beiden unbestrittenen Grundrechte auf Privatsphäre und
Schutz der eigenen Informationen. Aber es gibt eben auch ein Recht
der Öffentlichkeit darauf, dass ihr nicht nur schöngefärbte und
ansprechend gestylte Angaben geliefert werden. Wenn diese
Gratwanderung nicht gelingt, bleibt eines dieser Rechte auf der
Strecke. Dabei gehören sie zusamm

Allg. Zeitung Mainz: Geht doch / Kommentar zum Google-Urteil

In der Tat: Dieses Urteil ist eine laute Fanfare,
ein Meilenstein auf dem mühsamen Weg zu mehr Datensicherheit im Netz.
Extrem wichtig:Google und andere Suchmaschinen-Giganten können sich
jetzt kaum noch dumm stellen und die doch recht feige Position
beziehen: "Unser Name ist Hase, wir verdienen nur, verantworten aber
nix." Noch eine hervorstechende Klarstellung: Europäisches Recht gilt
auch dann, wenn sich US-Anbieter auf dem europäischen Markt tummeln.
Schon