Köln. Der Vorsitzende des
Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hält den
nordrhein-westfälischen CDU-Generalsekretär Andreas Krautscheid für
einen guten Kandidaten für das Amt des CDU-Landesvorsitzenden. "Wenn
Andreas Krautscheid kandidiert, wäre er eine gute Wahl", sagte er dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). "Er hat viel Erfahrung und
sich in allen Ämtern bewährt."
Der Kandidat von SPD und Grünen für das Amt des
Bundespräsidenten, Joachim Gauck, hat die Deutschen aufgefordert,
sich ein Ehrenamt zuzulegen. "Jeder Bürger sollte ein Ehrenamt haben.
Das vermittelt vielen Menschen große Befriedigung", sagte Gauck der
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Er fügte hinzu: "Wir tun allzu
oft so, als ob das Glück zu uns käme, wenn wir viel verdienen und
ausreichend konsumieren. Aber Wohlstand all
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD,
Manuela Schwesig, hat die FDP wegen ihrer Kürzungsvorschläge zum
Elterngeld scharf kritisiert. "Mit ihren Plänen, das Elterngeld für
nicht berufstätige Eltern zu streichen, beweisen die Liberalen
erneut: Die FDP betreibt eine familienfeindliche Politik. Sie macht
Familien zum Sparschwein der Nation und verteilt unnötig
Steuergeschenke an Reiche", sagte Schwesig der "Rheinischen Post"
(Samstagausga
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder
(CDU) hofft auf steigende Geburten durch ein erfolgreiches
Abschneiden Deutschlands bei der Fußball-WM in Südafrika. Die WM 2006
habe positive Auswirkungen auf die Geburtenrate gehabt, sagte
Schröder der Düsseldorfer "Rheinische Post" (Samstagausgabe).
"Deswegen würde ich mich als Familienministerin besonders darüber
freuen, wenn Deutschland Weltmeister wird."
Der Kandidat für die Bundespräsidentenwahl von
SPD und Grünen, Joachim Gauck, hat mehr soziale Gerechtigkeit beim
Sparpaket angemahnt. "Wenn gespart wird, kann es nicht angehen, dass
es die einen, die tatsächlich wirtschaftliche Probleme haben,
deutlich trifft, und die anderen, denen es vielleicht kaum wehtut,
weniger oder gar nicht herangezogen werden", sagte Gauck der
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Wer am unteren Rand der
Gesellschaft lebe
Das war’s – Jürgen Rüttgers geht, und das ist
richtig so. Sein von Affärchen umwehter Wahlkampf war ein Debakel,
die Wähler in NRW haben ihn im Mai abgestraft und es ist nur schwer
vorstellbar gewesen, dass die NRW-CDU mit ihm, dem Gescheiterten,
erneut in einen möglichen Wahlkampf ziehen würde. Zum Glück ist
Rüttgers selbst nicht dem Simonis-Effekt erlegen – nicht loslassen zu
können, wenn Schluss ist. Anders als einst die SPD-Regierungschefin
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem
Grundsatzurteil zur passiven Sterbehilfe mit deutlicher Klarheit eine
wichtige Frage beantwortet: Kann ein bewusstloser Mensch gegen seinen
vorab zweifelsfrei erklärten Willen ärztlich behandelt werden?
Deutschlands oberste Richter sagen Nein. Das gilt auch für
lebensverlängernde Maßnahmen wie die künstliche Ernährung bei
Komapatienten. Kein Mensch muss leben um jeden Preis, auch nicht in
einem jahrelangen Wachkom
Vor wenigen Tagen hat Ursula von der Leyen ein Gesetz gegen den
Missbrauch von Leiharbeit und einen branchenweiten Mindestlohn für
diesen Bereich angekündigt. Das ist deshalb bemerkenswert, weil der
letzte SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz mit seinem Plan für eben so
einen Mindestlohn beim seinerzeitigen Koalitionspartner CDU/CSU immer
wieder vor eine Wand gelaufen ist. Es kommt in der Politik eben
oftmals nicht darauf an, was man fordert, sondern wer wann etw
Die Kehrtwende der Israelis in ihrer radikalen Embargo-Politik war
überfällig: Jetzt dürfen europäische Spitzenpolitiker nach Gaza
reisen. Doch dieser Schritt genügt nicht. Wichtiger wäre, dass auch
Wirtschaftsgüter leichter in das Krisengebiet gelangen können. Erste
Erleichterungen hat die Mitte-rechts-Regierung in Jerusalem zwar
beschlossen, nachdem internationale Proteste übergekocht waren.
Weitere Lockerungen des
Der Bundesgerichtshof hat zwar den Willen des Patienten zur
Selbstbestimmung gestärkt. Er hat zugleich etwas mehr Rechtsklarheit
geschaffen, und das kommt Ärzten, Pflegern und Angehörigen zugute.
Dennoch bleibt zweifelhaft, ob die Karlsruher Richter ein hilfreiches
Urteil gefällt haben. So droht künftig die Gefahr des Missbrauchs,
wenn jemand seinen Wunsch zu sterben lediglich im
Vier-Augen-Gespräch, nicht aber eindeutig und schriftlich
n