Freizügigkeit muss scheitern, wenn Leuten
suggeriert wird, sie bräuchten sich nur in "reichen" Ländern bei den
Sozialämtern anzustellen, um ihre Probleme zu lösen, weil sie dort
alimentiert werden. Die Forderung der EU-Kommission in einer
Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof, Deutschland dürfe
arbeitslosen Zuwanderern nicht generell Hartz-IV-Leistungen
verweigern, ist nicht nur in dieser Hinsicht mehr als fahrlässig. Sie
ist auch W
Wenn die Europäische Kommission in ihrer
40-seitigen Stellungnahme der Bundesregierung vorzuschreiben
versucht, Zuwanderern das Tor zum deutschen Sozialsystem
sperrangelweit zu öffnen, auch wenn sie gar keine Arbeit suchen, dann
torpediert sie den europäischen Gedanken. Denn der fußt vor allem auf
dem Grundsatz der Solidarität in der Not, nicht auf dem Recht der
frech-bequemen Selbstbedienung. In einigen Monaten wird der
Europäische Gerichtshof sein wegweisend
Im Herbst 2013 erhielt die Mannheimer Full-Service-Agentur Machart Studios den Etatzuschlag für die Neukonzipierung von rechtsanwalt.com. Nun erfolgt die Liveschaltung des Online-Suchportals für Rechtssuchende und Juristen.
Moderne LEDs Beleuchtungen sparen bis zu 90% Strom, sind um ein Vielfaches haltbarer und schonen dabei gleichzeitig noch die Umwelt. Es gibt eigentlich keinen Grund, sich der LED zu verweigern. Oder doch?
Bislang folgten die Gerichte der Ansicht, dass Eltern die Schäden aus illegalen Tauschbörsen zu verantworten haben, wenn ihre Kinder dort Musik herunterluden. Dem widersprach der Bundesgerichtshof (BGH) nun im Fall eines 13-Jährigen, der insgesamt 1147 urheberrechtlich geschützte Titel auf Tauschbörsen angeboten hatte.
Hans-Ulrich Sckerl, der Grünen-Obmann im
EnBW-Untersuchungsausschuss, hat nach Auffassung der CDU
möglicherweise gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen. Wie die
Stuttgarter Zeitung (Freitagausgabe) berichtet, hat Alexander Throm,
der Obmann der CDU im Ausschuss, Landtagspräsident Guido Wolf (CDU)
über den möglichen Verstoß informiert. Wer die Geheimhaltungspflicht
verletze, könne sich strafbar machen, sagte Throm der StZ.
Die Mehrheit der Deutschen wird erklären, dass
es eines jeden Menschen Recht sei, seine sexuellen Vorlieben selbst
zu bestimmen. Es möge sich aber doch bitte jeder Vertreter dieser
Mehrheit einmal kritisch prüfen. Wann vertritt er die Ansicht der
freien, sexuellen Selbstbestimmung: Wenn es um Männerliebe im
Allgemeinen geht? Bleibt er dabei, wenn sich ein schwules Pärchen als
potenzieller Mieter vorstellt oder in der Öffentlichkeit küsst? Denkt
er nach wie
Im April jährt sich zum zwanzigsten Mal die
Katastrophe von Ruanda, das Abschlachten von Hunderttausenden einer
bestimmten Volksgruppe. Die Welt und auch die Europäer haben dem
Massenmord damals zugeschaut – es war ein Desaster. Aber der Westen
hat daraus gelernt. Er darf aus humanitären, ja in zweiter Linie auch
aus politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zusehen, wie ein
schwacher, ferner Staat zugrunde geht, sich in seinem Machtvakuum
marodierende Banden der P