Die Lohnabrechnung gehört zu den Aufgaben, die jeden Monat pünktlich fertig sein müssen und trotzdem selten Aufmerksamkeit bekommen. Erst wenn eine Meldung abgewiesen wird oder eine Prüfung ansteht, zeigt sich, wie viel Handarbeit tatsächlich dahintersteckt. Dabei ist gerade dieser Bereich für Digitalisierung geeignet, weil die Abläufe wiederkehrend und die Anforderungen klar geregelt sind. Dieser Beitrag zeigt, wo in der Praxis Zeit verloren geht, welche Schri
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern Berufsbilder immer schneller. Weiterbildung wird dadurch wichtiger – gleichzeitig fehlt vielen Beschäftigten gerade dafür die Zeit. Guido Wieprecht verbindet das Thema mit ZEITRENDITE® und fordert Unternehmen auf, Lernzeit als Investition statt als Arbeitsausfall zu betrachten.
Der geradlinige Lebenslauf gilt als Ausweis von Zielstrebigkeit: eine Richtung wählen, Erfahrung sammeln, aufsteigen, das nächste Ziel anvisieren. Stefanie J. Camin hat einen anderen Weg genommen. Immobilien, Einkauf, Arbeitsmarktprojekte, Journalismus, Marketing, Führung, Training und Coaching gehören ebenso dazu wie fast zwei Jahrzehnte ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen der IHK Nürnberg. Heute arbeitet sie als Trainerin, ist Speakerin sowie
Kommunale Unternehmen verlieren Zeit und Entscheidungsenergie durch Abstimmungsschleifen, die fachlich oft wenig beitragen. Unternehmensberater Rolf Dindorf sieht darin mehr als ein Effizienzproblem.
Künstliche Intelligenz verändert Tätigkeiten und Anforderungen in immer kürzeren Abständen. Gleichzeitig investieren viele Beschäftigte kaum Zeit in ihre Weiterbildung. Guido Wieprecht warnt davor, Lernen weiterhin als gelegentliche Zusatzaufgabe zu betrachten – und fordert eine persönliche Lernstrategie für das KI-Zeitalter.
Chatbots und KI-Systeme können lange Texte innerhalb weniger Sekunden zusammenfassen. Wird Schnelllesen damit überflüssig? Guido Wieprecht sieht genau die gegenteilige Entwicklung: Gerade im KI-Zeitalter wird die Fähigkeit wichtiger, Informationen schnell selbst zu erfassen, einzuordnen und kritisch zu bewerten.
Auf diese Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit seiner Beschäftigten hat das Bundesarbeitgericht in seinem Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) verwiesen. Es hat diese Pflicht unmittelbar aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz abgeleitet und dabei auf das sog. CCOO-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18) verwiesen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine tiefgreifende Veränderung interner Prozesse. Vertrauensarbeitsz
In den vergangenen Jahren ist das Interesse am Wohlbefinden deutlich gestiegen. Immer mehr Menschen möchten ihre Lebensqualität verbessern, indem sie auf gesunde Gewohnheiten setzen und Körper sowie Geist gleichermaßen in den Mittelpunkt stellen. Themen wie ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung, guter Schlaf und mentale Gesundheit spielen heute für viele Menschen eine größere Rolle als noch vor […]
Die Professional School der Leuphana Universität Lüneburg öffnet ihren praxisnahen, berufsbegleitenden Bachelor BWL gezielt für eine breitere Zielgruppe.