Bei aller Spekulation, eines ist klar: Es ist kein
gutes Zeichen. Die Hoffnungsträgerin tritt ab. Nicht einmal ein
halbes Jahr hat Eva-Lotta Sjöstedt durchgehalten. Sie erlaubt sich
deutliche Worte zu ihrem Abgang. Sie habe die schwierige Aufgabe
übernommen in der festen Annahme, ein angeschlagenes Unternehmen
entwickeln zu dürfen. Nach eingehender Prüfung und genauer Kenntnis
der wirtschaftlichen Rahmendaten sehe sie nun keine Möglichkeit mehr,
ihren Sanierun
Der Ausstieg der Schwedin Eva-Lotta Sjöstedt aus
der Karstadt-Führung hat gestern zwar die Belegschaft kalt erwischt –
so ganz überraschend kommt er allerdings nicht. Seit ihrem Einstieg
vor nicht einmal fünf Monaten hat sie klar gemacht, dass sie einen
anderen Führungsstil als zuvor in die Warenhauskette einziehen lassen
will. Offenheit und Ehrlichkeit waren ihr glaubhaftes Markenzeichen
bei der Tour durch die Filialen. Letztlich aber scheint die Marke
Karstadt ebe
Vor der möglicherweise entscheidenden
Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt der nordwestdeutschen
Stahlindustrie erhöht die Gewerkschaft IG Metall den Druck auf die
Arbeitgeber. "16.000 Warnstreikende sind nicht das Ende von dem, was
wir aufbieten können", sagte IG Metall-Verhandlungsführer Knut
Giesler der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung
(WAZ, Montagausgabe).
Am heutigen Montag (7. Juli) wollen Arbeitgeber und Gewerkschaft
die Verha
Wenn eine Kündigung durch einer Bevollmächtigten (hier: Rechtsanwalt) ausgesprochen, ist eine Originalvollmacht beizufügen. Ansonsten ist die Zurückweisung der Kündigung wirksam. Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 -, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit b
Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit b
Zum Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (ArbG Aachen, Urteil vom 16. Januar 2014 – 1 Ca 3163/13 -, juris) ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Zulässigkeit eines Interessenausgleichs mit Namensliste zum Personalabbau bei bestehendem tariflichem Sonderkündigungsschutz.Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (ArbG Aachen, Urteil vom 16. Januar 2014 – 1 Ca 3163/13 -, juris).
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 – 2 Ca 1793 a/13.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2013 – 7 Sa 1522/13 -, juris).