Im Urteil vom 19.08.2010 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dass das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel verfassungsgemäß ist und nach wie vor seine Berechtigung hat.
in der öffentlichen Diskussion um das
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sind bislang die
geplanten Angriffe auf die Arzneimittel- und Patientensicherheit
durch die vorgesehene Änderung der Packungsgrößenverordnung und die
Aufweichung der aut-idem-Regelung weitgehend unbeachtet. In der
jetzigen Form würden aber beide erhebliche negative Auswirkungen auf
die Arzneimittelsicherheit und damit auf den Patienten haben. Vor
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Martinsried. Mit der Eintragung im Handelsregister vom 8.9.2010 wurden die Tochterunternehmen Jung & Jung GmbH, Pharma Direkt GmbH, Mefos GmbH und Eurecon GmbH des auf die Vermarktung von Arzneimitteln spezialisierten Unternehmens DJG – Dr. Jung Group GmbH auf die Muttergesellschaft verschmolzen. Mit dem damit verbundenen Zusammenschluss ihrer breitgefächerten Leistungen im Bereich Marketing & Medical Information, Dialogmarketing, Market Research & Business Analytics sowie PR &a
Wer von höchstrichterlichen Entscheidungen Rechtssicherheit erwartet, der hatte bislang mit Justiz und Juristen wahrscheinlich eher selten zu tun. Ein schönes Beispiel für Urteile, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten, ist die heutige Entscheidung des BGH zur (Un-)Zulässigkeit von Boni für rezeptpflichtige Arzneimittel.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in mehreren mit Spannung erwarteten Urteilen Bonus-Systeme bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weitgehend für unzulässig erklärt.
Immer mehr Apotheken in Deutschland gewähren
Boni auch auf rezeptpflichtige Produkte. Das aus dem Handel gelernte
Marketinginstrument zur Kundenbindung und zum Vorteil der Verbraucher
hält längst Einzug in eine bislang vom Wettbewerb noch stark
abgeschottete Branche. Dieser Trend ist Ursache für die heutige
Rechtsprechung am Bundesgerichtshof (BGH), die über Bonussysteme in
Apotheken entschied: Rabatte auf Rezeptpflichtiges sind weiterhin
nicht erlaubt, allerdings
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 2 VIG nicht hinsichtlich solcher Produkte bestehen kann, bei denen Normvorgaben nicht beachtet worden sind, wie dies etwa bei nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln, bei irreführender Verkehrsbezeichnung, bei zu hoher Keimzahl, oder Kennzeichnungsmängeln der Fall ist.
Der Parallelimport von Medizinprodukten gehört in Zeiten globalisierter Märkte zum Geschäftsalltag, hält aber manchen rechtlichen Stolperstein bereit. Streitträchtig ist dabei vor allem die Konstellation, dass ein Medizinprodukt ohne oder gegen den Willen des Herstellers für den deutschen Markt importiert wird. Aber auch bei einvernehmlichem Zusammenwirken von deutschem Importeur und ausländischem Hersteller können sich juristische Fallstricke auftun, mit
Anbieter von als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel aufgemachten Produkten mit Ginkgo stehen vor schwierigen Zeiten. Der Bundesgerichtshof und das Landgericht Hamburg haben zwei Ginkgo-Produkte nicht als Lebensmittel, sondern als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft, die mangels Zulassung nicht vertrieben werden dürfen.