Mit den lebenslänglichen Strafen gegen die
rechtsradikalen Täter hat das Gericht in Budapest ein spätes, aber
deutliches Signal gegen Rassismus und Fremdenhass gesetzt. Angesichts
des deutschen NSU-Prozesses scheint moralische Überheblichkeit
gegenüber den Ungarn fehl am Platz. Dennoch bleibt nach dem
Budapester Prozess ein schaler Geschmack zurück. Die Rolle oder
mögliche Mitwisserschaft der Geheimdienste bei den Serienmorden ist
weiter ungeklärt. D
Mit der Entscheidung, Gustl Mollath ein
Wiederaufnahmeverfahren zuzugestehen, hat das Nürnberger
Oberlandesgericht endlich Recht im Namen des Volkes gesprochen. Den
Ruf der bayerischen Justiz haben die Franken trotzdem nur
unzureichend gerettet. Die unteren Instanzen im Freistaat, die keinen
Anlass dafür gesehen haben, das Skandalurteil gegen Mollath zu
überprüfen, haben zuvor negative Maßstäbe in Sachen richterlicher
Unabhängigkeit gesetzt.
Es ist so eine Sache mit der Wahrheit. Manchmal
kommt sie ganz spät ans Licht, manchmal, so steht zu befürchten, auch
nie. Die wichtigste Aufgabe eines Gerichts ist es, die Wahrheit zu
finden. Weil Richter aber nicht in allen Fachgebieten firm sein
können, bedienen sie sich der Gutachter. Der Justiz-Scherz, wonach es
auch "Schlechtachter" gebe, legt den Finger in die Wunde. Entscheiden
müssen letztlich die Richter, aber in gewisser Weise sind sie davon
abhä
Wenn die Türkei ein anerkannt demokratischer
Staat wäre, der mit einem fairen Prozess gegen Putschisten seine
Vergangenheit klärte – die hohen Haftstrafen gegen ehemalige Militärs
hätten Beifall verdient. Doch so einfach ist es leider nicht. Die
Zweifel an der Demokratiefähigkeit von Ministerpräsident Tayyip
Erdogan wachsen, und die Beweislage im Ergenekon-Prozess bleibt auch
nach den Urteilen dünn.
Es hat sich ein Despotentum in Italien
breitgemacht. 20 Jahre lang hat sich, im Für und Wider, die gesamte
Politik nur um diesen einen Mann gedreht. Seit April dieses Jahres
nun regieren in der Großen Koalition auch Berlusconis frühere Gegner
mit, die Sozialdemokraten. Aber weil sie alle gemeinsam auf
Berlusconi starren, sind sie bei der wirtschaftlichen und
finanziellen Rettung des Landes bisher keinen Schritt vorangekommen.
Am 27. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Änderungen der handelsrechtlichen Publizitätspflichten für kleine Kapitalgesellschaften und entlastet damit den Mittelstand von Verwaltungs- und Kostenaufwand.
Allem Geschrei zum Trotz hat sich die
Verschärfung des Nichtraucherschutzes und die seither praktizierte
Rücksichtnahme sehr bewährt. Daran ändert das Düsseldorfer Urteil
nichts, das ohnehin nur erstinstanzlich ist. Leben und leben lassen
gilt weiter. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Er muss
allerdings auch lüften und die Aschenbecher leeren, damit nicht das
ganze Treppenhaus stinkt und Mitbewohner belästigt werden. Notorische
Stinkstiefel, die
Natürlich ging es auch in diesem Fall letztlich um
die Kollision zweier Grundrechte: das des Rauchers auf freie
persönliche Entfaltung auf der einen, das des Nichtrauchers auf
körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite. Und auf den ersten
Blick lautet die Botschaft des Düsseldorfer Urteils: Rauchen kann
auch in der eigenen Wohnung verboten werden. Wäre es so, der Spruch
des Amtsrichters würde gewiss zum Fall für die nächsten Instanzen und
am En
Edward Snowden und Bradley Manning haben geheime
Dokumente der US-Regierung geklaut und an die Öffentlichkeit
gebracht. Beide handelten erklärtermaßen in der Absicht, Unrecht
aufzudecken. Beide haben dafür weltweit viel Sympathie geerntet. Und
doch gibt es einen entscheidenden Unterschied. Snowden gab –
jedenfalls bisher – nur Informationen weiter, die Strukturen der
US-Schnüffelei aufzeigen, aber keine personenbezogenen Daten. Der
einst im Irak stationierte Solda
Unbestritten in der westlichen Welt gilt, dass
selbst Schwerverbrecher einen Anspruch auf einen fairen und
objektiven Prozess haben, in dem das Urteil nicht nach politischer
Zweckmäßigkeit, sondern nach Faktenlage ergeht. Eben dieses Recht,
festgeschrieben in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der
auch Russland beitrat, sieht der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte im Fall Michail Chodorkowski verletzt. Nun ist es an
Moskau, daraus die Konsequenzen