Mit dem Ersten Gesetz zurÄnderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 01. Juli 2008 treten mit Ablauf der Übergangsfrist bis 31. März 2010 die neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen gemäß § 12 II i.V.m. I JuSchG in Kraft und sehen bei der neuen Kennzeichnung fast keine Ausnahme vor. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der neuen Kennzeichnungspflichten dargestellt werden.
Neben der Novitas BKK, der City BKK und der Esso BKK erhebt auch die BKK Merck acht Euro monatlich von den Mitgliedern. Damit wird erneut deutlich, dass zumindest momentan vor allem kleinere Krankenkassen von den Zusatzbeiträgen betroffen sind.
Im Verbraucherinsolvenzantrag wurden bestrittene Forderungen nicht angegeben. Der betroffene Gläubiger kippte die Rechtschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren. Rechtsanwalt Dresden.